30. September 2020

Hausärzteverband Baden-Württemberg lehnt die Landarztquote weiterhin ab

Zum einen werden durch eine Landarztquote die bereits existierenden Versorgungsprobleme im Bereich der Hausarztmedizin nicht gelöst. Studium und Facharztweiterbildung in der Allgemeinmedizin dauern mindestens 11 Jahre, oft bis zu 16 Jahre (vgl. van den Bussche 2019). Die Festlegung einer Landarztquote ab 2021 und die Erweiterung um jährlich 75 Studienplätze wird für die nächsten 11-16 Jahre keinen einzigen zusätzlichen Hausarzt in die Versorgung bringen. Berücksichtigt man hierbei die bereits jetzt mehr als 600 fehlenden Hausärzte in Baden-Württemberg (KVBW 2020), kann diese Größenordnung den realen Bedarf, der in den kommenden Jahren noch deutlich steigen wird, nicht ansatzweise decken. Dieser Bedarf ist seit Jahren abzusehen, der Handlungsbedarf wird vom Hausärzteverband seit Jahren an die Politik adressiert.

Zum anderen wird mit Einführung der Landarztquote eine Studienplatzvergabe an Personen manifestiert, die über das herkömmliche Verfahren keinen Studienplatz erhalten haben. Es wird damit suggeriert, dass alleinig die Hausarztmedizin weniger Grundfähigkeiten benötigt als andere fachärztliche Disziplinen. Solche Mutmaßungen sind absolut falsch! Die Hausarztmedizin ist eine hochspezialisierte Fachrichtung, die besondere Kompetenzen nicht nur im Bereich der Sozialkompetenz benötigt, sondern insbesondere auch Fachkompetenzen voraussetzt. Eine Verringerung der für das Berufsbild notwendigen Kompetenzen ist in Bezug auf die Patientenversorgung fahrlässig!

Wie ist der Landarzt überhaupt definiert? In der Weiterbildungsordnung gibt es keinen Landarzt. Wir sind Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten oder Kinderärzte, die sich in ländlichen Regionen niederlassen. Es handelt sich hier nicht, wie der Begriff implizieren mag, um Ärzte mit weniger, sondern eher mehr Kompetenz, denn Spezialärzte oder Kliniken sind oft nicht vor Ort – wir schon!
Darüber hinaus existiert der Hausarztmangel nicht nur in ländlichen Regionen. Auch in Städten und vor allem sozialen Brennpunkten gibt es reichlich unbesetzte Arztsitze.

Die mit der Landarztquote notwendige Festlegung der Studierenden zu Beginn ihres Studiums auf eine spätere hausärztliche Tätigkeit ist aus unserer Sicht unmöglich. In den seltensten Fällen lassen sich spätere Berufswege vorplanen und später umsetzen. Die finanziellen Auswirkungen bei Nichtumsetzung sind dabei abschreckende Drohungen. Sicherlich werden zukünftige Klagen gegen eine Pflichtumsetzung (auch in Kenntnis ähnlicher früherer Maßnahmen) diese Regelung kippen.

Selbstverständlich haben wir diese Positionen schon vor der Einführung der Landarztquote vertreten. Leider wurde jedoch die Landarztquote vielmehr als politisches Instrument genutzt anstatt wirkliche Veränderungen für die Hausarztmedizin zu bewirken. Das Problem Hausarztmangel ist sicher nicht mit einer Quote zu lösen. Wer möchte schon gerne Quotenarzt oder -ärztin sein. Das Fach Allgemeinmedizin muss aufgewertet werden und das schon mit Beginn der Ausbildung. Infrastrukturelle Nachteile im ländlichen Raum müssen angepackt werden, sonst erreichen wir den hausärztlichen Nachwuchs nicht. Wir werden aber nicht müde, hieran weiterzuarbeiten und werden diese und weitere Positionen in den Wahlkampf einbringen. Schauen Sie selbst, welche weiteren Positionen wir vertreten!

Unsere 10 Forderungen zur Landtagswahl 2021

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