18. August 2022

"Der Kampf gegen die Masern ist eine gesellschaftliche Aufgabe"

© Jan Winkler, Hausärzteverband Baden-Württemberg

Statement von Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vorsitzende des Hausärzteverbands Baden-Württemberg zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erfolglosen Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Masern:
 

„Aus versorgungspolitischer und medizinischer Sicht begrüßt der Hausärzteverband Baden-Württemberg die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Verfassungsbeschwerden gegen die Masernimpfpflicht zurückzuweisen.

Die Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten, zu deren Prävention gut verträgliche und hochwirksame Impfstoffe mit langfristiger Immunität zur Verfügung stehen. So können viele gesundheitliche Komplikationen und Folgeerkrankungen, die mit Maserinfektionen häufig verbunden sind, verhindert werden. Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Eine seltene Spätfolge ist eine Gehirnentzündung, die fast immer tödlich endet.

Die Impfpflicht des Masernschutzgesetzes sorgt für eine höhere Durchimpfungsrate und ist daher ein wirksames Instrument in der Bekämpfung der Masern. Auch die praktische Umsetzbarkeit hat sich in den vergangenen zwei Jahren als gegeben erwiesen. Das Ziel, die Durchimpfungsrate für Masern zu steigern, sehen wir auch über den in der Verpflichtung berücksichtigten Personenkreis hinausgehend als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, insbesondere um die zu schützen, die sich nicht impfen lassen können wie Säuglinge oder Schwangere.“

 

Weitere Informationen:
-> Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

 

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