01. Februar 2022

Infoveranstaltung zur Impfpflicht in Praxen

Am Donnerstag, 03.02.2022, findet von 19:00 bis 20:00 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht statt. Link zur Veranstaltung: www.dranbleiben-bw.de/aufklaerung

Bis zum 15. März 2022 müssen Mitarbeitende der Gesundheits- und Pflegeberufe einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Ziel ist es, ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.

Um allen Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Interessierten Fragen rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu beantworten, bietet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg im Rahmen der Kampagne #dranbleibenBW eine digitale Informationsveranstaltung an:

Digitale Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Donnerstag, 03.02.2022, 19:00 bis 20:00 Uhr Teilnahme via Livestream (ohne Anmeldung): www.dranbleiben-bw.de/aufklaerung

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Fragen können im Vorfeld via E-Mail an frage@dranbleiben-bw.de eingereicht werden. Auch während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, offene Fragen an die Referentinnen und Referenten zu stellen. Die Antworten auf die wesentlichen Fragen werden im Anschluss auf www.dranbleiben-bw.de/aufklaerung im bestehenden Informationsangebot ergänzt.

Herr Amtschef Prof. Dr. Uwe Lahl und weitere Fachexperten und Fachexpertinnen aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg werden diese Fragen beantworten.

Informationsdokument zur Impfpflicht in Hausarztpraxen

Was die Impfpflicht konkret für die Hausarztpraxis bedeutet, hat der Deutsche Hausärzteverband in einem Übersichtsdokument zusammengefasst.

 

 

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