28. Juni 2023

HZV-Express - Neuerungen in den HZV-Verträgen (Q3/23)

In diesem HZV-Express Q3/23 finden Sie alle wichtigen HZV-Vertragsänderungen für die Abrechnung des laufenden Quartals und für das letzte Quartal. 

 

Neuerungen zum 01.07.2023

 

 

HZV-Vertrag mit der AOK-BW

Änderung/Neuerung Infos

PraCman

 

Der PraCman-Informationsbrief wird aufgrund technischer Schwierigkeiten für Q3/23 nicht ausgeliefert. Der PraCman-Informationsbrief Q2/23 darf für die PraCman-Betreuung Q3/23 herangezogen werden.

Stipendium für akademische Ausbildung


Nähere Informationen und Stipendiumsvertrag

Zur Förderung von staatlich anerkannten  akademischen Ausbildungen zum Physician Assistant, zur akademisierten VERAH bzw. zu gleichartigen Bachelorstudienabschlüssen bieten die Vertragspartner des HZV-Vertrages mit der AOK Baden-Württemberg ein Stipendium zur Unterstützung in Höhe von max. 5.000€ pro StipendiatIn an.

Das Stipendium ist auf die ersten 300 Anträge begrenzt.

 

Voraussetzung: Der/die Studierende ist in einer Praxis tätig, die mindestens eine Teilnahme am HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg (Abrechnung über Anlage 12) vorweisen kann.

 
 

HZV-Vertrag mit der IKK classic

Änderung/Neuerung Inhalt Vergütung

P1

Rundschreiben

Honoraranlage

Honorarerhöhung der kontaktunabhängigen Pauschale P1

72,00€
P1

Versorgungsmodul COPD

Rundschreiben

Anhang 6 zur Anlage 3

 

Neue Leistungen zum COPD-Screening (03330A) und zur COPD Weiterbehandlung (03330B)

Alle Informationen zur Abrechnung im neuen Anhang 6 zur Anlage 3.

17,50€, bitte Abrechnungsbedingungen beachten

03330A

10,00€ / Quartal, bitte Abrechnungsbedingungen beachten

03330B

 
 
 
 

Neuerungen zum 01.04.2023

 

 

HZV-Vertrag mit der AOK-BW

Änderung/Neuerung Inhalt Vergütung

P1

Rundschreiben

Honoraranlage

 

Honorarerhöhung der kontaktunabhängigen Pauschale P1

100€ mit FA-Programm

87€ ohne FA-Programm

P1

Quartalspauschale elektronische Arztvernetzung

Teilnahmeerklärung eAV

Rundschreiben

Honoraranlage

Anhang 14 zur Anlage 12

Integration einer Quartalspauschale für die Durchführung von organisatorischen Maßnahmen zur der elektronischen Arztvernetzung

250€ je Arzt und Quartal

TeleScan

Schulungsunterlagen

Anmeldung Telescan

Honoraranlage

Anhang 14.1 zur Anlage 12

Neue Einzelleistung zur Durchführung und Versand eines dermatologischen Telekonsils via KIM oder eAV

20 € /je Telekonsil

56090

Folgende Leistungen entfallen oder werden in Pauschalen/neue Leistungen aufgenommen
  • Zuschlag Psychosomatik wird in die P1 überführt
  • Einmaliger Zuschuss Organisationspauschale Elektronische Arztvernetzung (neue Ausgestaltung siehe Quartalspauschale eAV)
  • Zuschlag Elektronische Arztvernetzung auf P1/P2 (neue Ausgestaltung siehe Quartalspauschale eAV)
  • Erfolgsbonus Elektronische Arztvernetzung (neue Ausgestaltung siehe Quartalspauschale eAV)
 
 
 

MFA Newsletter:
Melden Sie sich jetzt zu unserem MFA Newsletter an und bleiben Sie fortlaufend über HZV-Änderungen und interessante Fortbildungen informiert.

Jetzt anmelden

 

 

 

 

Zurück Alle HZV-Express

Ähnliche Beiträge