16. November 2021

Die COVID-19-Impfung und die STIKO

Die 1972 gegründete Ständige Impfkommission (STIKO) ist seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes 2001 explizit damit beauftragt, auf wissenschaftlicher Grundlage Impfempfehlungen für Deutschland zu erarbeiten. Seit der Zulassung von Impfstoffen gegen das Coronavirus wird ihre Tätigkeit von Eilmeldungen, Newstickern, Vorabveröffentlichungen und politischen Entscheidungen zum Impfen gegen Covid-19 bestimmt. „Die Arbeit der STIKO wird im Moment überlagert von COVID-19“, weiß Dr. Thomas Ledig. Dr. Ledig ist seit 30 Jahren Hausarzt und seit 2011 Mitglied der STIKO. In der Online-Sprechstunde des Hausärzteverbands Baden-Württemberg hat er einen kurzen Überblick über den Auftrag und die bisweilen mühevolle Arbeitsweise der STIKO und deren Geschäftsstelle am RKI gegeben.

 

Von der Zulassung zur Empfehlung

Das Impfsystem in Deutschland beginnt mit der Impfstoffzulassung durch die European Medicines Agency (EMA) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Sie beurteilen, ob ein Impfstoff sicher und wirksam genug ist, damit er zugelassen werden kann. Erst dann tritt die STIKO ein und spricht ihre Impfempfehlung aus. Das Robert-Koch-Institut (RKI) liefert dafür die notwendigen wissenschaftlichen Daten. „Impfen ist nie nur eine persönliche Sache. Die Impfempfehlungen der STIKO sind keine Urteile darüber, ob eine Impfung gut, schlecht oder schädlich ist, sondern ob sie so wichtig ist, dass sie in Deutschland allen Bürgerinnen und Bürgern oder einzelnen Indikationsgruppen öffentlich empfohlen wird“, sagt Dr. Ledig.

 

Impfempfehlung und Impfschädigung

Um Impfungen zu fördern, sorgt das Infektionsschutzgesetz in Deutschland dafür, dass jeder Patient, der durch eine empfohlene Impfung womöglich eine Schädigung erleidet, eine Entschädigung oder Versorgung erhält. „Eine STIKO-Empfehlung bedeutet also nichts Anderes, als dass die Impfung aus gesundheitlichen und/oder epidemiologischen Gründen so wichtig ist, dass sich die Menschen impfen lassen sollten“, sagt Dr. Ledig. „Wenn es zu einer Schädigung kommt, was zum Impfgeschäft gehören kann, dann erhält die Person eine Entschädigung von den Ländern.“

 

Sonderfall COVID-19

COVID-19 ist ein Sonderfall. Hier gilt laut Infektionsschutzgesetz (§60 Abs. 1 Satz 1a) auch unabhängig von den Empfehlungen der STIKO: Wer geimpft wird und einen Schaden erleidet, hat unabhängig von vorliegenden STIKO-Empfehlungen einen Anspruch auf Entschädigung. „Die STIKO kümmert sich im Moment hauptsächlich um die wissenschaftliche Aufarbeitung der Evidenz. Die Empfehlungen, die wir aussprechen, werden sehr gründlich erarbeitet – und kommen deshalb eigentlich immer etwas verspätet. Wir freuen uns deshalb sehr, dass sie dennoch viele Hausärztinnen und Hausärzte als Unterstützung und Rückendeckung empfinden“, berichtet Dr. Thomas Ledig. Wer die COVID-19-Impfstoffe gemäß Zulassung verimpft, ist also auf der sicheren Seite. Ein Wechsel von Impfstoffen ist laut Paul-Ehrlich-Institut möglich. „Es gibt sogar Hinweise auf einen besseren Impfschutz, wenn man kombiniert“, sagt Dr. Ledig.

 

Was sage ich Impfzögerern?

Der Umgang mit Impfzögerern stellt Hausärztinnen und Hausärzte vor zusätzliche Herausforderungen. „Wir haben wenige Impfungen, die so gut bekannt, getestet und verbreitet sind, wie die COVID-19-Impfungen“, bekräftigt Dr. Ledig. Der Hausarzt weiß aus seiner langjährigen Erfahrung: praktisch alle schweren Impfnebenwirkungen treten innerhalb der ersten drei Monate auf. Schwieriger ist es, diese zu entdecken, gerade weil sie so selten sind. Jedoch: „Wir können auf einen sehr großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Aus meiner Sicht ist nichts wesentlich Neues von den bekannten Covid-Impfstoffen mehr zu erwarten.“

 

Erhöhen Booster-Impfungen den Impfschutz?

Die meisten Menschen, die im Moment in die Hausarztpraxis kommen, fragen nach einer Booster-Impfung. Aus Sicht des STIKO-Experten sind Auffrischimpfungen sehr sinnvoll: „Die Zahlen aus Israel und anderen Ländern sprechen eindeutig für eine breite Anwendung“, sagt Dr. Thomas Ledig. Allerdings: „Das Impfen in der Hausarztpraxis wird im Moment auch dadurch gebremst, dass es keine Einzeldosen gibt.“

 

Was tun, wenn allergische Reaktionen bekannt sind?

Dr. Ledig empfiehlt, Patientinnen und Patienten, die bedeutsame allergische Reaktionen auf die COVID-19-Impfung gezeigt haben, nicht in der Hausarztpraxis weiter zu impfen. Sie sollten besser in Zusammenarbeit mit einem der Krankenhäuser im Umkreis oder einer Uniklinik versorgt werden.

 

Sind Antikörperbestimmungen sinnvoll?

Immer mehr Patientinnen und Patienten fragen nach einer Antikörperbestimmung. „Es gibt im Moment keine belastungsfähige Angabe, welcher Spiegel bei welchem Test eine Immunität verleiht“, sagt Dr. Ledig. Die Testung ist aus seiner Sicht nur bei immundefizienten Personen zur grundsätzlichen Kontrolle des Ansprechens sinnvoll und sollte sonst nur auf Patientenwunsch und zu Patientenkosten vorgenommen werden. Und: „Bei immunsupprimierten Patienten gehört selbstverständlich das gesamte Umfeld geimpft“, rät Dr. Thomas Ledig.

 

Erfahrungsaustausch statt Studienwissen

Wie Formate wie die Online-Sprechstunde des Hausärzteverbands Baden-Württemberg zeigen, ist durch die COVID-19-Impfung der Erfahrungsaustausch zwischen Ärztinnen und Ärzten gestiegen. „Wir verbringen bisweilen zu viel Zeit mit Studien“, findet Hausarzt Dr. Thomas Ledig. „Der kollegiale Austausch ist durch die Corona-Pandemie und die Impfung deutlich gestiegen. Das ist aus meiner Sicht eine wertvolle Entwicklung für uns Hausärztinnen und Hausärzte und die Versorgung unserer Patienten.“

 

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