07. April 2022

Die HZV-Einschreibefrist für Q3/22 endet am 01.05.2022

Nicht vergessen: Die nächste Frist, bis zu der Patienten aktiv zum Folgequartal in die HZV eingeschrieben werden können, endet zum 01.05.2022.

Wenn Sie Ihren Patienten die Vorzüge der HZV bereits ab dem 01.07.2022 ermöglichen möchten, so senden Sie die Teilnahmeerklärungen bis zum 01.05.2022 ganz bequem digital an das HÄVG Rechenzentrum.

Bei Fragen rund um die HZV steht das Team der Praxisberatung jederzeit gerne telefonisch unter 0711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@hausarzt-bw.de zur Seite.

 

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