10. Oktober 2022
Neuerungen in den HZV-Verträgen (Q4/22)
HZV-Vertrag mit der AOK-BW
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
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Erweiterung CovidCare-Modul |
Neues Update für das CareCockpit ab dem 01.10.22 auf carecockpit.org. Diese Erweiterung ermöglicht nun auch die Betreuung von Patient:innen mit einem positiven Schnelltest (von offizieller Teststelle mit Bescheinigung nach § 6 Absatz 1 Coronavirus-Testverordnung) über das CareCockpit-Modul. |
40,00€ / Krankheitsfall |
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
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Strukturzuschlag für den Einsatz eines Rundschreiben
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Zuschlag den Einsatz eines digital gestützten Impfmanagements mit mindestens folgenden Funktionen:
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2 € Zuschlag auf jede P1 |
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
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Versorgungsmodul für Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen |
kontaktabhängige Quartalspauschale |
55 €, 60 € mit VERAH® |
kontaktabhängige Pauschale |
15,00€/ je Kontakt mit dem Patient oder der Einrichtung, max. 1 x am Tag |
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Wechsel/ Entfernen des suprapubischen Harnblasenkatheters | 20 € je Leistungserbringung PP3 |
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P5 Pflegeheimpauschale |
Betreuung eines Patienten im Pflegeheim |
25 € / Quartal |
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HZV-Vertrag mit der TK
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
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P2 |
Honorarerhöhung der kontaktabhängigen Pauschale P2 |
44,00€ |
VP
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Honorarerhöhung der Vertreterpauschale |
40,00€ |
Zuschlag Z5 für digitale Anwendungen
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Zuschlag Z5 in Höhe von 2,00 EUR je nachgewiesenem Praxisstrukturmerkmal auf jede abgerechnete P2: Telematik-Infrastruktur-Paket mit Vorhalten des jeweils verfügbaren aktuellen Updates für die TI Dienste. Bereitstellung online buchbarer Termine. Einsatz eines PVS Impfmanagement-Systems. Shared- Decision- Making mit arriba |
2,00€ Zuschlag je digitale Anwendung |
ePA Erstbefüllung
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Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte. |
35,00€ einmalig 56001 |
ePA Aktualisierung
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Aktualisierung der elektronischen Patientenakte. |
7,00€ max. 1x im Quartal
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Videosprechstundenkonsultation
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Förderung der Videosprechstunde on top zur bestehenden Vergütung |
5,00€ je Videokontakt (vorübergehend) => Ab Q4/22 |
Im Zuge der Vereinheitlichung der HZV-Verträge werden folgende Einzelleistungen zu Q3/22 in die Pauschalen überführt und sind nicht mehr gesondert abrechenbar:
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Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
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Honorarerhöhung der kontaktabhängigen Pauschale P2 |
45,00€ |
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Neuaufnahme der P4 als Pauschale für die intensive Behandlung eines multimorbiden Patienten |
10,00€ |
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Zuschlag Psychosomatik Z6 |
Umwandlung der Einzelleistungen Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände (GOP 35100) und Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen (GOP 35110) in automatische Qualifikationszuschläge |
4,00€ auf P1 7,50€ auf P2 |
Qualifikations-zuschlag Z7 Sonografie |
Umwandlung der Einzelleistungen zur Schilddrüsen-Sonographie (GOP 33012) und Abdominelle Sonographie (GOP 33042) in einen automatischen Zuschlag |
6,00€ auf P1 |
Präventionszuschlag |
Zuschlagsauslösende Aufnahme der 01740 – Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms (einmalig, ab dem 50 LJ); 01732 -Gesundheitsuntersuchung und 01745/01746 -Hautkrebsscreening sind nun |
20,00€ max. 1x im Quartal
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Folgende Einzelleistungen entfallen zu aufgrund der Umwandlungen in die o. g. Zuschläge „Psychosomatik“ und „Sonografie“, sowie durch die Aufnahme in die Pauschalen:
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Dokumentations-/ und Abrechnungsziffer automatischer Zuschlag
Änderung/Neuerung | Inhalt | Vergütung |
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Versorgungsmodul für Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen Rundschreiben Selbstauskunft Honoraranlage
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kontaktabhängige Quartalspauschale |
55,00€, 60,00€ mit VERAH®; PP1 |
kontaktabhängige Pauschale |
15,00€/ je Kontakt mit dem Patient oder der Einrichtung, max. 1 x am Tag |
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Wechsel/ Entfernen des suprapubischen Harnblasenkatheters |
20,00€/ je Leistungserbringung PP3 |
Dokumentations-/ und Abrechnungsziffer automatischer Zuschlag