13. Juli 2020

Nun in fast allen Verträgen:  Einheitliche Chroniker-Regelung in der HZV

Nun in fast allen Verträgen: 
Einheitliche Chroniker-Regelung in der HZV

In fast allen HZV-Verträgen in Baden-Württemberg existiert nun dauerhaft eine Chroniker-Regelung in Anlehnung an die Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)! Wir freuen uns sehr, dass die Techniker Krankenkasse (TK) dieser Regelung Ende Juni ebenfalls zugestimmt hat. Die Umsetzung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) wird dadurch deutlich einfacher und noch attraktiver für alle Hausärztinnen und Hausärzte. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen konnten wir mit der TK und der IKK classic Honorarzuwächse in Höhe von rund sechs Prozent und 14 Prozent verhandeln. In Zeiten, in denen die Kassenärztlichen Vereinigungen von Nullrunden für Vertragsärzte reden, ist das ein deutlicher Pluspunkt für unsere HZV.

Auch in Bezug auf Sicherheit kann sie sich sehen lassen: Die AOK Baden-Württemberg hat uns bereits zugesichert, dass für die Hausarztzentrierte Versorgung Härtefallregelungen gelten, die äquivalent zum gesetzlich festgelegten Rettungsschirm sind.

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