15. September 2023

Neuerungen zur PraCMan-Einschreibung

iStock/AndreyPopov

Patient:innen, die am AOK-HZV-Vertrag teilnehmen und die für PraCMan infrage kommen, werden künftig direkt von der Krankenkasse auf das Versorgungsangebot hingewiesen. Die AOK BW versendet dazu erstmals im November ein Informationsschreiben an die Patient:innen. Aufgrund des neuen Verfahrens ist der PraCMan-Teilnahmestatus Ihrer Patient:innen ab sofort nicht mehr im HZV-Informationsbrief enthalten.
 

Welche Informationen enthält das Schreiben der AOK BW?

In dem Schreiben werden die PraCMan-fähigen Patient:innen über das Versorgungsangebot PraCMan informiert und auf die Vorteile der intensiven hausärztlichen Betreuung hingewiesen. Interessierte Patient:innen werden gebeten, mit dem Schreiben auf das Hausarztpraxisteam zuzugehen. Die weitere Aufklärung und Einschreibung in das Programm erfolgt nach wie vor durch das Hausarztpraxisteam. Selbstverständlich liegt die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm weiterhin im Ermessen der behandelnden Hausärztin oder des behandelnden Hausarztes.
 

Was ist im Falle einer Einschreibung zu tun?

Sofern eine Patientin oder ein Patient in PraCMan eingeschrieben wird, muss das Informationsschreiben der AOK (in Kopie) in der Patientenakte archiviert werden. Anschließend können Hausärzt:in und VERAH® die Patient:innen wie gewohnt mithilfe des CareCockpit versorgen und die Leistung abrechnen.
 

Wann werden die Patient:innen von der AOK angeschrieben und wie lange können sie in PraCMan eingeschrieben werden?

Der Versand der Informationsbriefe erfolgt grundsätzlich zur Quartalsmitte, nachdem die PraCMan-Fähigkeit bei dem oder der Patient:in festgestellt wurde. Erstmals erhalten Ihre PraCMan-fähigen Patient:innen Mitte November ein Anschreiben der AOK BW. Die Schreiben sind vier Quartale lang gültig, in dieser Zeit kann die Patientin oder der Patient in das PraCMan-Programm eingeschrieben werden. Zum Beispiel kann mit einem Informationsschreiben vom 15.11.23 bis Ende Q3/24 eine Einschreibung erfolgen. Ist bis dahin keine Einschreibung erfolgt, wird die Patientin oder der Patient – sofern die medizinischen Kriterien für eine Betreuung im Rahmen von PraCMan weiterhin vorliegen – nach einem Jahr erneut angeschrieben.
 

Ist die Versorgung im Rahmen von PraCMan zeitlich begrenzt?

Nein, eine zeitliche Begrenzung besteht nicht. Allerdings muss eine regelmäßige Überprüfung der Ausschlusskriterien (Pflegeheimaufenthalt) bzw. Ausschlussempfehlungen (Demenz (F00 – F 04) oder bösartige Neubildungen unter laufender Chemo- oder Radiotherapie) erfolgen und bei Vorliegen die PraCMan-Versorgung beendet werden.
 

Werden auch Patient:innen angeschrieben, die bereits die PraCMan-Versorgung erhalten?

Nein. Patient:innen, die bereits im Rahmen von PraCMan betreut werden und für die im Vorquartal die Leistung abgerechnet wurde, erhalten kein AOK-Schreiben. Diese können selbstverständlich auch weiterhin wie gewohnt im Rahmen von PraCMan betreut und abgerechnet werden.
 

Sie möchten PraCMan nicht anbieten? Dann schreiben Sie uns!

Wenn Sie Ihren Patient:innen PraCMan trotz erlangter Qualifikation grundsätzlich nicht anbieten möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an praxisberatung@hausarzt-bw.de. Die bei Ihnen eingeschriebenen Patient:innen werden dann nicht von der AOK auf das Versorgungsangebot aufmerksam gemacht.

Mehr erfahren

-> Weitere Informationen zu PraCMan 

Bei Fragen rund um PraCMan und die HZV steht Ihnen unser Team der Praxisberatung jederzeit gerne telefonisch unter 0711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@hausarzt-bw.de zur Verfügung.

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