30. Oktober 2023

Hausärzteverband Baden-Württemberg öffnet Börse zur Vermittlung von Notdiensten

Stuttgart, 30.10.2023. Der Hausärzteverband Baden-Württemberg bietet Ärzt:innen unter hausarzt-bw.de/notdienst eine Börse an, auf der sie Poolärzt:innen finden können, die zur Übernahme von Notdiensten bereit sind. Mit der Börse schafft der Hausärzteverband Baden-Württemberg eine Zwischenlösung für Notdienstvertretungen, nachdem die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) nach einem Bundessozialgerichtsurteil die Poolärzt:innen entlassen hatte.

Seit vergangenem Mittwoch können Niedergelassene nicht mehr auf Poolärzt:innen zurückgreifen. Die KVBW reagiert auf ein Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts vom 24.10.2023, wonach ihrer Einschätzung nach bei Poolärzt:innen, die Notdienste von Vertragsärzt:innen übernehmen und diese direkt gegenüber der KVBW abrechnen, eine abhängige Beschäftigung bestehen könnte. Das bedeutet für die niedergelassenen Hausärzt:innen, dass sie alle Notdienste, zu denen sie verpflichtet sind, selbst übernehmen müssen. Diese Situation sei für die Praxen sehr belastend, erklärt Dr. Susanne Bublitz, Vorsitzende des Hausärzteverbands Baden-Württemberg: „Das Gerichtsurteil wirft uns um Jahre zurück. Wir sind jetzt wieder in der Situation, dass wir als Niedergelassene in der Nacht einen Notdienst leisten und dann am Morgen direkt in der Praxis weitermachen müssen, um unserer vertragsärztlichen Pflicht nachzukommen.“

Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der Hausärzteverband Baden-Württemberg unter hausarzt-bw.de/notdienst eine Börse ins Leben gerufen, auf der sich Poolärzt:innen registrieren und von niedergelassenen Ärzt:innen als persönliche Vertretungen beauftragt werden können. „Mit der Börse bringen wir Poolärzt:innen und Niedergelassene zusammen und schaffen einen Weg, um den Druck der Niedergelassenen zu reduzieren, bis der Notdienst neu geregelt wird. Die persönliche Beauftragung kann aber nur eine Übergangslösung sein, denn es müssen zahlreiche Aspekte beachtet werden, damit möglichst keine sozialversicherungspflichtige Anstellung entsteht. Ein Aspekt wäre zum Beispiel, dass die vereinbarte Vergütung für beide Seiten ein unternehmerisches Risiko enthält. Deshalb muss der Notdienst möglichst schnell in geregelte und zeitgemäße Strukturen gebracht werden“, fordert die Vorsitzende Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Susanne Bublitz ergänzt: „Bis zum 06.12.2023 eine solche Neustrukturierung vorzulegen, dafür hat die KVBW von ihrer Vertreterversammlung auf Antrag des Hausärzteverbands Baden-Württemberg den klaren Auftrag erhalten.“

 

Über den Hausärzteverband Baden-Württemberg

Der Hausärzteverband Baden-Württemberg ist einer von 18 Landesverbänden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands. Er vertritt die Interessen von über 4.300 Hausärztinnen und Hausärzten in Baden-Württemberg gegenüber der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und den Landesministerien. Alle Aktivitäten des Hausärzteverband Baden-Württemberg stehen auf der Website des Landesverbands (hausarzt-bw.de) bereit.

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Pressekontakt
Felix Bareiß, Pressesprecher | Telefon: 0711 21 747-547 | E-Mail: felix.bareiss@hausarzt-bw.de

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