31. März 2022

Maskenpflicht in Praxen soll in Baden-Württemberg bleiben

iStock/Christian Horz

Laut einer Information des Staatsministeriums Baden-Württemberg plant die Landesregierung auch nach dem 2. April 2022 an der Maskenpflicht für Praxen festzuhalten. Man wolle den Gestaltungsspielraum nutzen, den das Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stelle.

Eine rechtliche Einschätzung des Deutschen Hausärzteverbands zu dieser Thematik finden Sie hier

 

Weitere Informationen auf baden-württemberg.de

 

 

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