07. Dezember 2023

eAV: Erinnerung zur Aktivierung der Zertifikate

iStock/Chinnapong

Bitte denken Sie daran: Für die Teilnahme an der elektronischen Arztvernetzung (eAV) ist es notwendig, dass Sie Ihre Arzt- und Betriebsstättenzertifikate mit dem Identifikationscode aktivieren, den Sie im Arztportal erhalten haben.
 
Wann ist eine Aktivierung der Zertifikate notwendig?

Die Aktivierung der Zertifikate ist bei einer Neuteilnahme an der eAV notwendig und nachdem die bisher gültigen Zertifikate abgelaufen sind. Letzteres ist aus Sicherheitsgründen nach drei Jahren eAV-Teilnahme der Fall.

Wann ist eine Neubeantragung der Zertifikate erforderlilch?

Bei einem Betriebsstättenwechsel ist eine Neubeantragung über arztportal.net erforderlich.

Was ist zu tun, wenn die Zertifikate in Kürze ablaufen?

Die Zertifikate können verlängert werden. Dazu ist die Eingabe des von Ihnen vergebenen Passworts notwendig. Falls Sie das Passwort vergessen oder nicht mehr zur Hand haben, ist eine Neubeantragung der Zertifikate notwendig.

Weitere Informationen
-> hausarzt-bw.de/eav
-> Zum Arztportal

 


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