12. Juli 2021

Hausarzt-Patientenmagazin: Mutter-Kind-Kuren nutzen!

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Hausarzt-Patientenmagazin  |  Q3 Ausgabe

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Dr. Jürgen Herbers
Kooptiertes Vorstandsmitglied
       
 

Seit dem Jahr 2002 haben Eltern einen Anspruch auf Kurmaßnahmen. Diese können mit, aber auch ohne Kinder durchgeführt werden. Möglich sind Mütter- oder Väterkuren sowie Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kur. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine ganze Familie eine entsprechende Kurmaßnahme beantragen. Und sollte eine Oma oder ein Opa ganz überwiegend für die Kindererziehung und -betreuung zuständig sein, ist auch eine Kur für Großeltern möglich. Die ersten Mütterheime wurden in Deutschland nach dem ersten Weltkrieg eröffnet und sollten Müttern Erholung ermöglichen. Oft waren es Kriegerwitwen mit mehreren Kindern, die dieses Angebot annahmen. 1950 wurde dann das Müttergenesungswerk gegründet. Dieses und andere Wohlfahrtseinrichtungen gaben den Müttern und ihren Kindern die Möglichkeit, sich zu erholen. Sie waren dafür auf Spenden und staatliche Zuschüsse angewiesen. Typische Gründe, warum eine solche Maßnahme notwendig wird, sind eine Doppelbelastung durch Beruf und Kindererziehung, ein Partnerschaftskonflikt, Belastungen für Alleinerziehende, Patchworkfamilien, Erziehungsschwierigkeiten oder finanzielle Probleme. Diese führen dann oft zu Gesundheitsstörungen wie Infektanfälligkeit, Schlafstörungen, Übergewicht, Nervosität, Verdauungsstörungen oder Rückenschmerzen.

Erfolgreicher Widerspruch
Wer an solchen Beschwerden leidet, sollte seinen Hausarzt aufsuchen und einen Antrag stellen. Hilfreich sind auch Geschäftsstellen des Müttergenesungswerkes oder anderer Wohlfahrtsorganisationen, die bei der Antragstellung unterstützen. Noch ein wichtiger Hinweis: Viele Mütter können sich nicht vorstellen, ohne ihre Kinder in Kur zu gehen. Meine Erfahrung (und die vieler Kolleginnen und Kollegen) zeigt aber, dass die Erholung und Besserung der Gesundheit viel stärker ausgeprägt sind, wenn die Maßnahme ohne Kinder durchgeführt wird. Für die zu Hause bleibenden Kinder ist gesorgt, denn es gibt für diesen Fall einen Rechtsanspruch auf eine Haushaltshilfe. Schon oft ist es vorgekommen, dass in einer Mutter-Kind-Kur zuerst das Kind krank wird, dann die Mutter und deshalb erst in den letzten Kurtagen ein erholsames Gefühl aufkam. Übrigens müssen sich Berufstätige keine Sorgen machen: Die Zeit der Mutter-Kind-Kur wird nicht auf den Urlaub angerechnet. Wie bei einem Krankenhausaufenthalt erhalten die Berufstätigen auch während der Kur Lohn vom Arbeitgeber.

Lohnanspruch auch in der Kur
Beim digitalen Format unserer „Online-Sprechstunde Spezial“ unterstützten unsere Bezirksvorsitzenden mindestens eine Kollegin oder ein Kollege aus dem betreffenden ärztlichen Bezirk. Unsere Erwartungen bei den Teilnehmenden wurden bei Weitem übertroffen: insgesamt hatten bei 277 angeschriebenen Kandidierenden bereits 120 Personen Interesse an einem Austausch signalisiert. Dies betont nicht nur die Bedeutung der hausärztlichen Versorgung, sondern zeigt auch die regional bereits existenten Schwierigkeiten, weshalb der Austausch mit dem Hausärzteverband von Interesse ist. An den insgesamt vier „Online-Sprechstunden Spezial“ in den ärztlichen Bezirken nahmen sogar mehr als 65 Kandidierende teil.

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