Neuerungen in den HZV-Verträgen (Q2/23)
In diesem HZV-Express Q2/23 finden Sie alle wichtigen HZV-Vertragsänderungen für die Abrechnung des laufenden Quartals und für das letzte Quartal.
Hier finden Sie alle aktuelle Nachrichten aus Ihrem Hausärzteverband. Wählen Sie einfach eines der Stichwörter um die Beiträge nach Ihren Interessen zu filtern. Bleiben Sie aktuell mit unseren Newslettern.
In diesem HZV-Express Q2/23 finden Sie alle wichtigen HZV-Vertragsänderungen für die Abrechnung des laufenden Quartals und für das letzte Quartal.
Der Bewertungsausschuss hat die Abrechenbarkeit des Hausarztvermittlungsfalls bei HZV-Patient:innen klargestellt. KVBW informiert über Abrechnungsregeln und Pseudo-Ziffern.
Der VERAHmobil-Zuschlag wird im HZV-Vertrag der AOK Baden-Württemberg rückwirkend zum 1. Januar 2023 erhöht: Er beträgt nun pro Quartal 360 € für das Leasing eines VW Polo oder VW up! und 600 € für das Leasing der eAutos VW ID.3 oder VW e-up!.
Für alle HZV-Verträge endet die Einschreibe- und Arztwechselfrist für Q2/2023 am 01.02.2023.
Das Modul CovidCare im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg wird um ein Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert.
Spielerisch und mit Spaß alles Wichtige über die HZV erfahren – mit unserem neuen Online-Quiz ist das ganz einfach möglich!
In diesem HZV-Express Q1/23 finden Sie alle wichtigen HZV-Vertragsänderungen für die Abrechnung des laufenden Quartals und für das letzte Quartal.
HZV-Teilnehmer:innen müssen bei telefonischen Anfragen zu personenbezogenen Daten ab dem 6. Februar 2023 ein persönliches Beratungskennwort bereithalten.
Der hohe Versorgungsaufwand von Patient:innen in Pflegeeinrichtungen wird in HZV-Verträgen durch entsprechende Module abgebildet. In der PTQZ aktuell Q4 Online-Ausgabe erfahren Sie mehr dazu.
Die Teilnahme an unseren HZV-Verträgen ist nun auch ganz einfach online möglich. Alle acht Verträge abschließen und maximal profitieren!
In diesem HZV-Express Q4/22 finden Sie alle wichtigen HZV-Vertragsänderungen für die Abrechnung des laufenden Quartals und für das letzte Quartal.
Im HZV-Vertrag mit der AOK BW wird die Einschreibe- und Arztwechselfrist für Q1/23 einmalig auf den 27.10.2022 vorgezogen. Für alle weitere HZV-Verträge ist die Frist für Q1/23 wie gewohnt am 01.11.2022.
Auf dem 15. Deutschen Internistentag am 08. und 09. September in Berlin diskutierte Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth mit den Gästen auf dem Podium über die bundesweite Bedeutung der Hausarztzentrierten Versorgung für die fachärztlichen Selektivverträge.
Wir sind immer wieder auf der Suche nach neuen Moderator:innen für die PTQZ. Daher haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um die Aufgaben und Vorteile als Moderator:in zusammengestellt.
Es gibt sehr gute Argumente für eine HZV-Teilnahme. Erhalten Sie in der PTQZ aktuell Q3 Online-Ausgabe zahlreiche Tipps rund um Ihre HZV-Optimierung.
Noch bis zum 01.08.2022 Patienten für Q4/2022 einschreiben.
Wir informieren Sie über alle Änderungen im HZV-Vertrag mit der TK zu Q3/22.
Es gibt sehr gute Argumente für eine HZV-Teilnahme. Erhalten Sie in der PTQZ aktuell Q2 Online-Ausgabe mehr Einblicke in die häufigsten Patientenfragen rund um die HZV.
Noch bis zum 01.05.2022 Patienten für Q3/2022 einschreiben.
Alle Infos zur HZV-Abrechnung eines APK bei der AOK Baden-Württemberg - ergänzt durch hilfreiche Praxisbeispiele.
In diesem HZV-Express Q2/22 finden Sie alle wichtigen HZV-Vertragsänderungen für die Abrechnung des laufenden Quartals und für das letzte Quartal.