04. August 2021

Honorarentwicklungen bei der BKK VAG und der Bosch BKK

iStock/AndreyPopov

Wir freuen uns über folgende Honoraränderungen bei der BKK VAG und der Bosch BKK zum 01.07.2021: 

  • Die Einzelleistungen kleine Chirurgie und Sonografie entfallen und werden in Qualifikationszuschläge auf die P1 in Höhe von 4 € (kleine Chirurgie) und 6 € (Sonografie) umgewandelt.
  • Die P2 erhöht sich durch den automatischen „Zuschlag für besondere hausärztliche Koordinierung“ auf 45 €. 
  • Der VERAH-Zuschlag auf die P3 wird auf 8 € angehoben.
  • Der Präventionszuschlag wird mit leicht modifiziertem Leistungsinhalt mit 20 € honoriert.
  • Das Versorgungsmodul Adipositas entfällt.
  • Der rückwirkende Zuschlag für die Betreuung von eingeschriebenen HZV-Versicherten wegen Praxisübernahme / -nachfolge bzw. Patientenübernahme bei Praxisschließung wird von 23 € auf 25 € angehoben.
     

Folgende neue Leistungen wurden neu aufgenommen: 

  • Neu aufgenommen wird der „Zuschlag Videosprech-Konsultation“ in Höhe von 5 €, welcher bis zu drei Mal im Quartal abrechenbar ist:
    • Für Q3 2021: Bitte nutzen Sie die Abrechnungsziffer 56100 (diese ist ggf. noch durch Sie zu aktivieren).
    • Ab Q4 2021: wird es eine neue dauerhafte Ziffer geben (Information folgt).
  • „arriba“ wird mit dem „Zuschlag Shared-Decision-Making“ in Höhe von 2 € auf die P1 vergütungswirksam integriert. Der Zuschlag gilt der Vorhaltung und der bedarfsgerechten Anwendung für die drei Module: Depression, kardiovaskuläre Prävention und orale Antikoagulation. Voraussichtlich werden die drei arriba-Module im Laufe des Augusts zum Download im Arztportal bereit stehen. Wenn Sie bereits über die o. g. drei arriba-Module verfügen, können Sie uns das gerne über unsere Selbstauskunft mitteilen.
     

Die aktuellen Vertragsunterlagen finden Sie hier:

Vertragsunterlagen

 

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