Akademische nichtärztliche Heilberufler & Stipendium

Vergütung der Anstellung akademischer nichtärztlicher Heilberufler:innen und die Förderung nichtärztlicher heilberuflicher Strukturen
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Zuschlag für akademische nichtärztliche Heilberufler:innen in der HZV

Zum 01.10.2023 wurde der Zuschlag akademischer nichtärztlicher Heilberufler:innen im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg, zunächst befristet bis zum 31.12.2025, aufgenommen. Die Anstellung eines Physician Assistant oder vergleichbare (staatlich anerkannte) akademische Qualifikationen nichtärztlicher Heilberufe wird abhängig vom Stundenumfang entsprechend des Arbeitsvertrages wie folgt vergütet:

  • 1 Stelle (ab 38 h pro Woche)  |  10,00 Euro auf P1

  • 0,75 Stelle (ab 28,5 h pro Woche)  |  7,50 Euro auf P1

  • 0,5 Stelle (19 h pro Woche)  |  5,00 Euro auf P1

Jede gemeldete Anstellung eines/r akademischen nichtärztlichen Heilberufler:in (mind. 19h Wochenarbeitszeit) löst eine Vergütung je P1 aus.
 

Hinweis

Zum 01.01.2024 zog der Zuschlag für akademische nichtärztliche Heilberufler:innen auch in den HZV-Vertrag mit der GWQ ein - ebenso befristet bis zum 31.12.2025.

Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschlags

Zu den Heilberufen zählen diejenigen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten erfasst. Es gilt die Definition und Auflistung von Heilberufler:innen des Bundesministeriums für Gesundheit:

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Für die rechtmäßige Beantragung des Zuschlags ist eine akademische nichtärztliche Ausbildung des/der Heilberufler:in und der entsprechende Nachweis dieser erforderlich (z.B. zum Physician Assistant, akademisierte/r VERAH®, akademisierte Pflegefachperson, akademisierte/r Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, akademisierte Hebamme, akademisierte/r Physiotherapeut:in, akademisierte/r Ergotherapeut:in, akademisierte/r Altenpfleger:in). Bitte legen Sie der Meldung mithilfe unseres Meldeformulars die jeweilige Abschlussurkunde bzw. das -zeugnis bei.

Meldeformular

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Stipendium zur Förderung nichtärztlicher heilberuflicher Strukturen in der HZV

Zur Förderung von staatlich anerkannten akademischen Ausbildungen zum Physician Assistant, zur akademisierten VERAH bzw. zu gleichartigen Bachelorstudienabschlüssen vergeben die Vertragspartner des HZV-Vertrags mit der AOK Baden-Württemberg 300 Stipendien mit dem Startzeitpunkt 01.07.2023. Personen, die die Studienkosten der akademischen Ausbildung tragen, erhalten nach erfolgreicher Stipendiumsbeantragung folgende Förderung:

  • 300 Euro pro Quartal für max. 12 Quartale
  • Erfolgszahlung in Höhe von 1.400 Euro bei erfolgreichem Studienabschluss

Das Stipendium ist auf die ersten 300 Anträge, die bewilligt werden, begrenzt. Ausbildungen, die vor dem 31.03.2023 aufgenommen und zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen wurden, sind von dieser Begrenzung ausgenommen. Eine Mehrfachauszahlung des Stipendiums pro Person (bei Finanzierung der Studienkosten mehrerer akademischen Ausbildungen) ist möglich.

Für die Beantragung des Stipendiums senden Sie bitte den Stipendiumsvertrag sowie die Immatrikulationsbescheinigung des oder der Studierenden per E-Mail an haevgpostfach@hausarzt-bw.de.

Stipendiumsvertrag


Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen lassen wir Ihnen eine Antragsbewilligung per E-Mail zukommen. Alle Stipendiumsverträge, die bis zum 19. des letzten Monats im Quartal eingehen, können (sofern alle Angaben vollständig und korrekt erfolgen) im darauffolgenden Quartal berücksichtigt und i.d.R. in der ersten Woche des neuen Quartals ausgezahlt werden.

Beispiel: Antragsfrist für eine Förderung ab Q4/23 ist der 19.09.2023