21. Oktober 2022

Paxlovid® zur Behandlung von COVID-19

iStock/Suzi Media Production

Hausärzt:innen können ab sofort ihren Patient:innen das Medikament Paxlovid® zur Behandlung von COVID-19 geben. Paxlovid® kann von Ärzt:innen zur Behandlung von symptomatischen, nicht hospitalisierten Patienten mit Corona-Infektion ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf und erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf eingesetzt werden.

 

Hausarztpraxen können von nun an bis zu fünf Packungen des antiviralen Medikaments Paxlovid® auf Vorrat lagern und somit bei Bedarf direkt an die Patient:innen weitergeben. Bestellen können die Arztpraxen das Medikament ganz normal über die Apotheke. Auf dem Arztneimittelrezept können Vertragsärzte eine Verordnung ausstellen und als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 angeben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sieht vor. dass die Patient:innen zusammen mit dem Medikament ein Informationsblatt von der Hausarztpraxis ausgehändigt bekommen. Für Abgaben bis zum 07. April 2023 erhalten Hausärzt:innen für jede abgegebene Verpackung 15 Euro - die Abrechnung erfolgt mit der Pseudoziffer 88125 über die KV.

Weitere Informationen: 
-> Alle Infos zu Paxlovid®
-> Informationsblatt des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
-> Checkliste für Corona-Patient:innen

 

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