Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®)

Weiterqualifizierung Ihres Praxispersonals zur VERAH®
Durch immer weniger Hausärzte, Weiterentwicklungen in der Medizin und immer mehr und vor allem immer mehr ältere Patienten steigen die Anforderungen an die Hausarztpraxis kontinuierlich an. Um diesem Versorgungsbedarf gerecht zu werden, bedarf es neuen Wegen, die dazu beitragen den Hausarzt zu entlasten und gleichzeitig die qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten auch weiterhin sicherzustellen.
Ein Weg, um dies zu ermöglichen, ist ein gut qualifiziertes Praxispersonal, dass Sie als Hausarzt effektiv entlasten und unterstützen kann. Um dies im Rahmen der Abrechnung und Praxisorganisation zu ermöglichen, bietet der Hausärzteverband Landesverband Baden-Württemberg regelmäßig Fortbildungen für MFAs rund um die Umsetzung der HZV-Verträge an.
Um Sie auch medizinisch zu entlasten, bietet das Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IhF) e.V. ein Fortbildungskonzept für Ihre Praxismitarbeiterinnen an, in dem sie sich zur "Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis – VERAH®" weiterqualifizieren können. Die VERAH® übernimmt nach erfolgreicher, berufsbegleitender Weiterbildung arztentlastende, delegierte Aufgaben und unterstützt Sie bei der Sicherstellung der Patientenbetreuung.
Ihr Beitrag zu einer umfassendere Patientenbetreuung durch die VERAH® wird in den HZV-Verträgen in Baden-Württemberg durch einen Zuschlag von 5 Euro auf die P3 honoriert - so können sich die Ausbildungskosten schon nach nur einem Quartal relativieren!
Weitere Informationen rund um die Weiterbildung zur VERAH® finden Sie auf den Seiten des Institus für hausärztliche Fortbildungen.

Die Mobilitätsoffensive VERAH®mobil
Seit 2013 unterstützt der innovative Service landesweit die am HZV-Vertrag der AOK Baden-Württemberg teilnehmenden Praxen bei der Versorgung chronisch kranker Patienten.
VERAH® werden
Detaillierte Informationen rund um die VERAH®-Ausbildung, Informationen zum VERAH®-Abschluss sowie die Fortbildungs- und Prüfungsordnung finden Sie auf www.verah.de. Nach erfolgreichem Abschluss der VERAH-Fortbildung können Sie dies mit untenstehendem Formular an die HÄVG melden. Eine Vergütung erhalten Sie in der Regel erstmalig ab dem Folgequartal nach abgeschlossener Abschlussprüfung.