10. November 2022

PTQZ aktuell Q4 Online-Ausgabe: HZV-Abrechnung von Pflegeheimbesuchen

iStock/kaisorn

 

Auf Pflegeheimbesuch? Möglichkeiten der Versorgung und Abrechnung in der HZV

PTQZ aktuell  |  Q4 2022

In der Praxis stehen viele Ärzt:innen und MFA vor der Frage: "Schreiben wir ältere Patient:innen in die HZV ein?" Der Versorgungsaufwand gerade bei Pflegeheim-Patient:innen ist oft sehr hoch und viele haben den Eindruck, dass dieser Mehraufwand durch die Abrechnung in der KV besser dargestellt und vergütet wird. Die Versorgungsmodule für Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen in den HZV-Verträgen der BKK VAG, der Bosch BKK, der LKK, der IKK sowie der IVP-Vertrag der AOK geben darauf eine schlagkräftige Antwort. Andrea Erzgraber, MFA in einer Hausarztpraxis in Wertheim, berichtet von ihren Erfahrungen.
 

Wie können Pflegeheim-Patient: innen in der HZV versorgt werden?

Die Versorgung von HZV-Patient:innen in Pflegeheimen oder beschützenden Wohnheimen konnte auch bisher bereits in den HZV-Verträgen der AOK, LKK, Bosch BKK, BKK VAG und der Techniker Krankenkasse über die Pflegeheimpauschale P5 ein Mal im Quartal zusätzlich abgerechnet werden. Das Versorgungsmodul im HZV-Vertrag der BKK VAG, der Bosch BKK, der LKK, seit dem 01.10.22 der IKK sowie die Versorgung im IVP-Vertrag der AOK ermöglichen durch die Leistungen PP1 bis PP3, dass Mehrfachkontakte im Quartal besser dargestellt und vergütet werden können. Dabei ist besonders die PP2 (Behandlungspauschale) in Höhe von 15 € neben der PP1 (Grundpauschale) mit 55 € oder 60 €, wenn eine VERAH in der Praxis ist, zu nennen. Sie kann bei jedem Kontakt zur Patientin oder zum Patienten (aber maximal ein Mal am Tag) abgerechnet werden. Mich als MFA freut dabei besonders, dass kein Unterschied zwischen einem Arzt-Patienten-Kontakt und einem Kontakt zu mir als MFA gemacht wird.
 

Was ist ein Pflegeheim? Was zählt dazu?

Pflegeheime (auch Behinderteneinrichtungen), in denen wir die Versorgung von HZV-Patient:innen über die Pflegeheimpauschale, die Versorgungsmodule oder den IVP-Vertrag abrechnen können, brauchen eine IK-Nummer, die die Hausärztin oder der Hausarzt in der Selbstauskunft gegenüber der HÄVG mitteilt. Zudem muss für die Versorgung der Bewohner:innen jederzeit mindestens eine Pflegefachkraft zur Verfügung stehen.
 

Wie ist die Teilnahmevoraussetzung im IVP-Vertrag geregelt?

Beim IVP-Vertrag handelt es sich um einen zusätzlichen Vertrag zwischen mindestens zwei Ärzt:innen, mindestens einem Pflegeheim und in den AOK-HZV-Vertrag eingeschriebenen Pflegeheimbewohner:innen. Die Ärzt:innen und das Pflegeheim bilden dabei ein stabiles Versorgungsnetzwerk, mit dem Ziel, die medizinische und pflegerische Versorgung von Heimbewohner:innen zu verbessern.
 

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