07. Oktober 2022

HZV-Einschreibe- und Arztwechselfrist: Q1/23

Nicht vergessen: Die nächste Frist, bis zu der Patient:innen aktiv zum Folgequartal in die HZV eingeschrieben werden können, endet zum 01.11.2022. Aufgrund einer technischen Umstellung wird im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg die nächste HZV-Einschreibefrist (wie auch Arztwechselfrist) für eine Berücksichtigung der Patiententeilnahmen ab Q1/23 einmalig auf den 27.10.2022 vorgezogen.

Wenn Sie Ihren Patient:innen die Vorzüge der HZV in Ihrer Praxis bereits ab dem 01.01.2023 ermöglichen möchten, senden Sie die Teilnahmeerklärungen bis zum 27.10.2022 für alle AOK-Patient:innen bzw. bis zum 01.11.2022 für alle weiteren Patient:innen ganz bequem digital an das HÄVG Rechenzentrum.

Bei Fragen rund um die HZV steht das Team der Praxisberatung jederzeit gerne telefonisch unter 0711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@hausarzt-bw.de zur Seite.

 

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