19. Oktober 2023

Teamwork in der HZV: Das ist neu seit Q4/23

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Seit dem vierten Quartal 2023 lohnt sich der Einsatz von zusätzlich qualifiziertem Praxispersonal in der HZV noch mehr. Gleich in dreifacher Hinsicht werden entsprechende personelle Strukturen im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg gefördert: durch die Erhöhung des VERAH®-Zuschlags, die Einführung eines Zuschlags für akademische nichtärztliche Heilberufler:innen und durch die weitere Bereitstellung von Stipendien, die zur Akademisierung des Praxispersonals beantragt werden können.
 

In Zukunft wird die Versorgung im Team zunehmend wichtiger. Im HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg honorieren wir die Schaffung entsprechender Strukturen seit Beginn des laufenden Quartals verstärkt durch zusätzliche Vergütung:

AOK | Erhöhung des VERAH®-Zuschlags

Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis, kurz VERAH®, nehmen im Praxisalltag eine zentrale Rolle ein. Dieser Tatsache tragen wir in der HZV Rechnung: Der wichtige Beitrag der VERAH® zur Patientenversorgung wird in den HZV-Verträgen durch einen Zuschlag auf die P3 honoriert. Zum 01.10.2023 ist der Zuschlag im HZV-Vertrag mit der AOK BW auf 10 € pro Quartal angestiegen.

-> Mehr zur VERAH®-Fortbildung und zur VERAH®-Meldung

AOK | Stipendien zur Förderung nichtärztlicher heilberuflicher Strukturen

Qualifikation ermöglicht Delegation – diesen Grundsatz setzen die Vertragspartner des HZV-Vertrags mit der AOK Baden-Württemberg durch die Bereitstellung von insgesamt 300 Stipendien zur Förderung von staatlich anerkannten akademischen Ausbildungen zum Physician Assistant, zur akademisierten VERAH® bzw. zu gleichartigen Bachelorstudienabschlüssen um. Personen, die die Studienkosten der akademischen Ausbildung tragen, erhalten nach erfolgreicher Stipendiumsbeantragung folgende Förderung:

  • 300 Euro pro Quartal für max. 12 Quartale
  • Erfolgszahlung in Höhe von 1.400 Euro bei erfolgreichem Studienabschluss

-> Mehr zur Stipendium-Beantragung
-> Erfahrungsbericht lesen

AOK | Zuschlag für akademische nichtärztliche Heilberufler:innen

An die Förderung nach erfolgreichem Studienabschluss schließt eine ebenfalls neue Vergütung an: Die Anstellung einer akademisierten VERAH®, eines Physician Assistant oder vergleichbarer (staatlich anerkannter) akademisch qualifizierter nichtärztlicher Heilberufler:innen wird im AOK-HZV-Vertrag seit 01.10.2023, zunächst befristet bis zum 31.12.2025, wie folgt honoriert:

  • 1 Stelle (ab 38 h pro Woche) | 10,00 Euro auf P1
  • 0,75 Stelle (ab 28,5 h pro Woche) | 7,50 Euro auf P1
  • 0,5 Stelle (19 h pro Woche) | 5,00 Euro auf P1

Um den Zuschlag beantragen zu können, ist ein Nachweis über die akademische nichtärztliche Ausbildung des/der Heilberufler:in erforderlich.

-> Nachweis erbringen und Zuschlag beantragen

 


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