14. März 2022

Wichtige Informationen zur Impfpflicht in Praxen

iStock/aprott

Ab dem 15. März 2022 müssen Mitarbeitende der Gesundheits- und Pflegeberufe entweder geimpfte oder genesene Personen (im Sinne des § 2 Nr. 2 oder Nr. 4 der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung) sein.

Was dies konkret in der Praxis bedeutet, hat der Deutsche Hausärzteverband für Sie in einem Übersichtsdokument zusammengefasst.

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Eine Handreichung des Bundesgesundheitsministeriums beantwortet darüber hinaus die wichtigsten Fragen rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

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Ein Video des Bundesgesundheitsministeriums zeigt Ausschnitte aus der Informationsveranstaltung zur einrichtungs­bezogenen Impfpflicht.

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Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg veröffentlicht eine allgemeine Information zur Impfpflicht in Arztpraxen.

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