07. Dezember 2023

Telefon-AU dauerhaft möglich

iStock/alvarez

Zur Entlastung von Praxen und Patient:innen können Krankschreibungen ab heute wieder nach telefonischer Anamnese erfolgen. Mit dem entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die während der Corona-Pandemie befristete Ausnahmeregelung dauerhaft eingeführt und damit auch eine zentrale Forderung des Hausärzteverbands umgesetzt.

 

Für eine Krankschreibung ist es ab sofort nicht mehr zwingend nötig, dass Patient:innen in die Arztpraxis kommen. Die Arbeitsunfähigkeit (AU) kann – sofern keine Videosprechstunde möglich ist – auch nach telefonischer Anamnese bescheinigt werden. Allerdings müssen hierfür die Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss die Patientin oder der Patient in der Arztpraxis bereits bekannt sein. Zum anderen darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn diese muss nach wie vor in einer persönlichen Untersuchung abgeklärt werden.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Erkrankung telefonisch festgestellt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden. Für eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit muss die Patientin oder der Patient die Arztpraxis weiterhin persönlich aufsuchen. Wurde die Erstbescheinigung im Rahmen eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit auch telefonisch bescheinigt werden. Ein Anspruch auf die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit haben Patient:innen allerdings nicht.

Mit der telefonischen Krankschreibung sollen Arztpraxen und Patient:innen entlastet werden. Die Möglichkeit wurde während der Corona-Pandemie als Ausnahmeregelung eingeführt und besteht mit dem heutigen Beschluss des G-BA nun dauerhaft. Der Hausärzteverband hat sich seit Langem für die dauerhafte Wiedereinführung eingesetzt und begrüßt die Entscheidung der politisch Verantwortlichen daher ausdrücklich. 

Weitere Informationen:
-> Pressemitteilung des G-BA
-> Zur Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums
-> Pressestatement des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands

 

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