Förderung Famulatur Allgemeinmedizin

Was ist die Famulatur?
Seit 2013 existiert die Pflichtfamulatur im Bereich der Allgemeinmedizin. Die sogenannte Hausarztfamulatur umfasst vier Wochen und muss bei einem dafür ausgebildeten Allgemeinmediziner absolviert werden.
Wo kann die Hausarztfamulatur durchgeführt werden?
Die Hausarztfamulatur kann in sämtlichen Einrichtungen der hausärztlichen Versorgung in Deutschland absolviert werden. Darunter zählen allgemeinärztliche Praxen, Kinderarztpraxen und internistische Praxen. Die gewählte Praxis muss über einen Ausbilder verfügen, der vom Landesprüfungsamt zugelassen ist.
Förderung
Die Förderung ist für alle Medizinstudierenden in Deutschland, die eine Famulatur im allgemeinmedizinischen Bereich anstreben und deren Famulaturplatz in einer Hausarztpraxis ist, deren Gemeinde weniger als 10.000 Einwohner misst. Durch die Famulatur müssen nachweislich Mehrkosten entstehen.
FAQ - Famulatur in der Hausarztpraxis
Ja, allerdings muss ein Abschnitt mindestens 14 Kalendertage dauern, dabei muss an mindestens 10 Tagen famuliert werden. Die Studienordnung sieht regelhaft eine 30-tägige Famulatur in der hausärztlichen Praxis vor.
Die Arztpraxis kann für einen Monat Famulatur bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) einen Zuschuss von 160 € beantragen. Der Betrag wird an die Arztpraxis ausbezahlt und durch diese an den Famulus weitergegeben. Es werden maximal zwei Monate (320 €) bezahlt. Mehr Infos und den Antrag für den Zuschuss findet ihr bei der KVBW.
Alle Lehrpraxen bitten grundsätzlich auch Famulaturen an. Da dort aber auch Blockpraktikas und das PJ absolviert werden kann, können die freien Plätze in Lehrpraxen schneller vergriffen sein, als bei Praxen, die keine Lehrpraxis sind. Die Institute und Abteilungen für Allgemeinmedizin können eine hilfreiche Anlaufstation sein. Auch die DEGAM bietet mit ihrer Arbeitsgruppe Famulatur ihre Unterstützung an.
Die Famulatur muss ununterbrochen abgeleistet werden. Eine Unterbrechung z.B. wegen klinischen Unterrichtsveranstaltungen, ist nicht zulässig. Bei krankheitsbedingter Unterbrechung (Nachweis erforderlich) gilt die begonnene Famulatur als ein Abschnitt, wenn diese nach erfolgter Genesung unmittelbar fortgesetzt wird. Das bedeutet: Tage, die wegen Krankheit verpasst wurden, müssen nachgeholt werden. Mehr Informationen findest du beim Regierungspräsidium Baden-Württemberg.

Online-Beratung
Du hast weitere Fragen zu deiner Famulatur in der Hausarztpraxis bzw. zur Förderung? In unserer Online-Beratung nimmt sich Benjamin Körner für dich und deine Fragen Zeit.

Stiftung Perspektive Hausarzt
Ziel der Stiftung ist die Förderung von Projekten, die der Erhaltung, Stärkung und Sicherstellung einer flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Deutschland dienen.
Fördersumme 2022
Im Jahr 2022 hat die Stiftung Medizinstudierende im Blockpraktikum, in der Hausarztfamulatur und im PJ Allgemeinmedzin mit rund 77.000 € gefördert.
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