11. November 2022
Kammerwahlen 2022: Ihre Stimme zählt!
Privat
Damit möglichst viele Hausärzt:innen die gemeinsamen Interessen in den Bezirksärztekammern in Nordwürttemberg, Südwürttemberg, Nordbaden und Südbaden vertreten können, müssen Sie tätig werden: Geben Sie Ihre Stimme bis spätestens 2. Dezember per Briefwahl ab und sichern Sie so den Einfluss von Hausärzt:innen in den Bezirksvertreterversammlungen. Die Ärzteparlamente stellen auf Bezirksebene das jeweils oberste Kammerorgan dar und verfügen somit über eine große Kraft im Sinne der ärztlichen Selbstverwaltung.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Ärzt:innen, die in den jeweiligen Wählerverzeichnissen der Bezirksärztekammern eingetragen sind. Die Eintragung erfolgte automatisch per Stichtag zum 31. Mai 2022 durch die Bezirkswahlausschüsse.
Wer wird gewählt und für wie lange?
Bei den Kammerwahlen wählen Ärzt:innen in Baden-Württemberg per Briefwahl die Delegierten der Vertreterversammlungen der vier Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Südwürttemberg, Nordbaden und Südbaden für die Dauer von vier Jahren. Insgesamt sind 349 Sitze in den Ärzteparlamenten zu besetzen.
Wie wird gewählt?
Alle Wahlberechtigten können bei der Briefwahl so viele Stimmen vergeben wie Vertreter in den Kreisen bzw. in den Bezirken zu wählen sind. Die Anzahl der Delegierten und somit der Stimmen ist auf den jeweiligen Stimmzetteln vermerkt.
Rechtzeitig Stimme abgeben!
Die Wahlfrist endet am 2. Dezember 2022.
Alles rund um die Kammerwahlen 2022
-> In unserer digitalen Wahlbroschüre finden Sie alle Informationen über unsere Kandidat:innen.
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-> Ausführliche Informationen rund um die Kammerwahlen 2022 und das Wahlverfahren finden Sie online bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
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