02. Dezember 2022

HZV: Kennwort bei Telefon-Anfragen

iStock/g-stockstudio

Bei telefonischen Anfragen zu personenbezogenen Daten müssen HZV-Teilnehmer:innen ab dem 6. Februar 2023 ein persönliches Beratungskennwort nennen. Die Mitteilung des Kennworts erfolgt im Januar postalisch.

Um den Datenschutz am Telefon zu stärken, passt der Hausärzteverband Baden-Württemberg seine Authentifizierungsmethode an: Für Ärzt:innen, die an mindestens einem HZV-Vertrag teilnehmen oder in den letzten 24 Monaten an mindestens einem HZV-Vertrag teilgenommen haben, wird ein persönliches Beratungskennwort eingeführt. Das Kennwort geht den Praxen Anfang 2023 zu und wird ab dem 06. Februar abgefragt.
 

Wer erhält ein persönliches Kennwort?

Das persönliche Beratungskennwort wird für Ärzt:innen eingeführt, die an mindestens einem HZV-Vertrag teilnehmen oder in den letzten 24 Monaten teilgenommen haben.


Wieso wird es eingeführt und wann wird es abgefragt?

Durch die neue Authentifizierungsmethode wird der Datenschutz am Telefon weiter gestärkt. Das Kennwort wird bei telefonischen Anfragen zu personenbezogenen Daten abgefragt
 

Was geschieht, wenn das Kennwort verloren geht?

Bei Verlust des Beratungskennworts kann sowohl telefonisch als auch schriftlich ein neues, per Zufallsgenerator erzeugtes Kennwort beim Hausärzteverband Baden-Württemberg angefordert werden. Dieses wird anschließend an die bereits hinterlegte Adresse versendet bzw. bei Postverzicht direkt im Arztportal bereitgestellt.
 

Kann mit der Einführung des persönlichen Kennworts auch noch ein Mitglied des Praxisteams telefonische Anfragen stellen?

In erster Linie ist das Kennwort persönlich für die Ärzt:innen. Damit das persönliche Kennwort nicht an das Praxisteam ausgehändigt werden muss, wird es noch "Multikennwörter" geben. Diese können von den Ärzt:innen im Arztportal selbständig erstellt und an Mitarbeiter:innen vergeben werden.
 

 

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