30. März 2020

COVID-19: Schutzschirm für Praxen beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zum Ausgleich finanzieller Belastungen in Gesundheitseinrichtungen infolge von COVID-19 am Freitag zugestimmt. Festgelegt sind im Gesetz auch Umsatzgarantien für Praxen von niedergelassenen Ärzten.

Durch das Gesetz soll die ambulante Versorgung der Bevölkerung während der Coronavirus-Pandemie gesichert und drohende Praxisschließungen, auch bei reduzierter Inanspruchnahme durch Patienten, verhindert werden.  Für den ambulanten Bereich sieht das Gesetz vor, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) trotz reduzierter Leistungsmenge im regulären Umfang ausgezahlt wird. Die Krankenkassen müssen also genauso viel Geld für die Versorgung der Patienten bereitstellen wie zu „normalen“ Zeiten.

Info der KVBW zum Schutzschirm

 

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