05. Oktober 2021

Hausarzt-Patientenmagazin: Rund um die AU

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Wie funktioniert das mit den Krankschreibungen? Was passiert, wenn ich länger krank bin? Wie ist das mit der telefonischen Krankschreibung? Dies alles sind Fragen, die man sich im Krankheitsfall oft stellt. Ich möchte hier kurz eine Übersicht geben und Antworten liefern.

Hausarzt-Patientenmagazin  |  Q4 Ausgabe

Bildbeschreibung
Dr. Sylvia Wagner
Bezirksvorsitzende Südwürttemberg
       
 

Grundlagen

Krankschreibungen sind im §2 AU–RL geregelt. Dort wird erklärt, wann eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dies ist immer dann der Fall, wenn aufgrund einer Krankheit die Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann oder Betroffene Gefahr laufen, dass sich die Erkrankung durch die Arbeit verschlimmern könnte.

Ablauf

Wenn Sie krank werden und nicht arbeiten können, werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) von Ihren behandelnden Ärzten und Ärztinnen ausgestellt und müssen dem Arbeitgeber je nach Vereinbarung am ersten bis zum dritten Tag der Krankmeldung vorgelegt werden. Ein Durchschlag geht an die gesetzliche Krankenkasse und muss innerhalb von 7 Tagen dort vorgelegt werden. Eine Kopie ist für den Versicherten, die vierte Seite verbleibt beim Arzt. Bis 30.09.2021 konnte bei leichten Infektionen der oberen Atemwege eine Krankschreibung per Telefon bis zu 7 Tagen erfolgen. Möglicherweise wird diese Corona-Regelung verlängert. Ist der Patient in der Arztpraxis bekannt, kann eine Krankschreibung auch per Videosprechstunde ausgestellt werden.

Lohnfortzahlung

Solange Sie krankgeschrieben sind, zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang ihren Lohn fort. Diese sechs Wochen müssen nicht am Stück stattfinden. Die AU-Zeiten der letzten 12 Monate werden zusammengezählt, wenn sie wegen der gleichen Diagnose erkrankt sind. Ausnahme ist, wenn Sie sechs Monate keine Krankmeldung wegen der Erkrankung erhielten. Nach sechs Wochen übernehmen die Krankenkassen die Krankengeldzahlungen, sofern Sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Es werden maximal 78 Wochen Krankengeld wegen der gleichen Erkrankung gezahlt. Die Zeitrechnung beginnt mit dem Datum der ersten AU. Wichtig zu wissen ist, dass das Krankengeld immer nur rückwirkend ausgezahlt wird und nicht der vollen Lohnhöhe entspricht. Der Betrag liegt einkommensabhängig zwischen 70 % des Bruttoverdienstes und maximal 90 % des Nettoverdienstes und ist auf höchstens 112,88 Euro pro Tag oder 3.386 Euro im Monat begrenzt.

Kleiner Tipp

Auf der Homepage von Krankenkassen gibt es oft Rechner, die das Krankengeld ausrechnen. Nach den 78 Wochen wird wegen der gleichen Erkrankung für insgesamt drei Jahre kein Krankengeld mehr ausgezahlt. Wird man anschließend mit der gleichen Krankheit wieder arbeitsunfähig, bekommt man erst wieder Krankengeld, wenn zuvor in den letzten sechs Monaten keine AU wegen dieser Erkrankung ausgestellt wurde und man für sechs Monate versicherungspflichtig arbeitete oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand. Sollten Sie länger als 78 Wochen krank sein, empfiehlt es sich daher, rechtzeitig einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Achtung: Erkrankt man an einer weiteren Erkrankung solange man Krankengeld bekommt, so verlängern sich die 78 Wochen Anspruch auf das Krankengeld nicht! Wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse.

 

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