04. Juli 2022

Die neue Testverordnung ist ein Bürokratiemonster

Die Vorsitzenden des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, Frau Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Susanne Bublitz über die Corona-Testverordnung, die seit dem 30. Juni gilt:
 

"Während Corona unsere Praxen weiterhin belastet, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine neue Testverordnung eingeführt. Eine Verordnung, die durch das Festlegen detaillierter Anspruchsgruppen, die weiterhin kostenfreie bzw. ermäßigte Test erhalten dürfen, vor allem noch mehr Bürokratie für die ohnehin schon belasteten Hausarztpraxen bringt.

Weiterhin besteht offensichtlich völliges Desinteresse an der Einbindung von uns Hausärztinnen und Hausärzten in Entscheidungen, obwohl wir diejenigen sind, die die Versorgung der Corona-Erkrankten im Land maßgeblich leisten. Viel deutlicher kann man nicht machen, dass man, trotz anderslautender Beteuerungen, kein Interesse an der Einschätzung der Ärzteschaft hat.

Mit der Pflicht zur Dokumentation, zur Prüfung der vorgeschriebenen Selbstauskunft sowie der Abrechnung ist die neue Testverordnung ein Bürokratiemonster und für die Praxen überhaupt nicht stemmbar. Insbesondere die Überprüfung der Selbstauskünfte ist für uns Praxen nicht leistbar und auch nicht unsere Aufgabe. Wir leisten die Versorgung und sind nicht das Prüfbüro des BMG.

Doch nicht nur das Testen nach Testverordnung selbst belasten die Praxen, auch die vermehrten Anfragen unserer Patienten, die nun ihren Anspruch auf einen kostenlosen Test von uns bestätigt haben möchten, frisst wichtige Zeit, die wir für die Versorgung benötigen.

Wieder einmal müssen wir Hausärztinnen und Hausärzte den Bürokratiewahn der Politik ausbaden, denn die im Hauruckverfahren eingeführte Regelung ist intransparent und für Patienteninnen und Patienten nicht nachvollziehbar und verunsichernd. Eine Verordnung, die mit denen, die tatsächlich die Versorgung machen, nicht abgestimmt wurde und realitätsfremd ist.

So haben die Kassenärztlichen Vereinigungen bereits erklärt, dass sie sich aufgrund der neuen Verordnung außer Stande sehen, „ab dem 30. Juni 2022 erbrachte Bürgertestungen nach § 4a TestV abzurechnen und die Vergütung auszuzahlen.“

Dies sind Verhältnisse, unter denen wir nicht ordentlich arbeiten können und wir fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, Regelungen zu finden, die praktikabel und für Patientinnen und Patienten nachvollziehbar sind."

 

Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth,
Vorsitzende Hausärzteverband Baden-Württemberg

Dr. Susanne Bublitz,
2. Vorsitzende Hausärzteverband Baden-Württemberg

 

Weitere Informationen:
-> FAQ des BMG zur Testverordnung
-> Pressestatement des Deutschen Hausärzteverbands zur überarbeiteten Corona-Testverordnung

 

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