08. April 2023

HZV-Einschreibe- und Arztwechselfrist: Q3/2023

Nicht vergessen: Die nächste Frist, bis zu der Patient:innen aktiv zum Folgequartal in die HZV eingeschrieben werden können, endet zum 01.05.2023. Diese Frist gilt in allen Verträgen auch für einen erfolgreichen Arztwechsel zum kommenden Quartal.

Wenn Sie Ihren Patient:innen die Vorzüge der HZV in Ihrer Praxis bereits ab dem 01.07.2023 ermöglichen möchten, senden Sie die Teilnahmeerklärungen bis zum 01.05.2023 für alle Patient:innen ganz bequem digital an das HÄVG Rechenzentrum.

Bei Fragen rund um die HZV steht das Team der Praxisberatung jederzeit gerne telefonisch unter 0711 21 747-600 oder per Mail an praxisberatung@hausarzt-bw.de zur Seite.

 

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