30. Juni 2022

Praxisgemeinschaft

iStock/pixelfit

Eine Praxisgemeinschaft kennzeichnet das Bündel mehrerer Einzelpraxen unter einem Dach. Hier agiert jeder Arzt innerhalb seines Patientenstamms eigenständig, wohingegen Praxisräumlichkeiten, Personal und Geräte gemeinschaftlich genutzt werden. Auch die Abrechnung über die KV erfolgt getrennt. Meist fungiert die Praxisgemeinschaft als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

 

Vorteile

Nachteile

  • Gemeinsame Nutzung von Geräten, Personal und Räumen: Aufteilung der fixen Praxiskosten
  • Separate Trennung von allem Bürokratischen (Patientendaten, Abrechnung, etc.), ansonsten droht die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
  • Eigenverantwortliche Organisation, da eigener Patientenstamm und Abrechnung
 
  • Fachlich medizinischer Austausch
 

 

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