30. Juni 2022
Praxisgemeinschaft

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Eine Praxisgemeinschaft kennzeichnet das Bündel mehrerer Einzelpraxen unter einem Dach. Hier agiert jeder Arzt innerhalb seines Patientenstamms eigenständig, wohingegen Praxisräumlichkeiten, Personal und Geräte gemeinschaftlich genutzt werden. Auch die Abrechnung über die KV erfolgt getrennt. Meist fungiert die Praxisgemeinschaft als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
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