18. April 2024

Ergebnisse der Sonder-VV der KVBW

iStock/baona

Anlässlich der Budgetierung der Hausärzt:innen in Baden-Württemberg im 4. Quartal 2023 hat am 17.04.24 eine Sondervertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) stattgefunden. Die Vertreterversammlung befasste sich mit den Hintergründen der Budgetierung und verabschiedete eine gemeinsame Resolution.
 

Nach über 10 Jahren greift für das vierte Quartal 2023 die Budgetierung wieder für Hausärzt:innen in Baden-Württemberg. Bei fast 1.000 freien Hausarztsitzen bedeutet dies, dass die Ärzt:innen, die aktuell die Versorgung noch aufrechterhalten, ihre Leistungen nicht mehr vollständig bezahlt bekommen. Dies hatte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg deutlich kritisiert und die Delegierten des Verbandes in der Vertreterversammlung der KVBW haben den Missstand zum Anlass genommen, um eine Sondervertreterversammlung zur Zukunft der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung zu initiieren, die am 17.04.2024 stattgefunden hat.
 

Resolution: „Die ambulante Versorgung muss endlich in den Fokus der Gesundheitspolitik rücken“

In einer gemeinsamen Resolution fordert die Vertreterversammlung und der Vorstand der KVBW den Gesetzgeber auf, die dringend notwendige und im Koalitionsvertrag festgelegte Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung voranzutreiben. „Die Belange der Hausärztinnen und Hausärzte müssen endlich in den Fokus der Gesundheitspolitik rücken“, heißt es in der Resolution. Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) müsse nun schnell in die Gesetzgebung und die Regelungen im Detail so angepasst werden, dass die gewünschten Effekte auch tatsächlich in den Praxen zu spüren sind. 
 

Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gefahr

Dass so viele Praxen von der Budgetierung betroffen sind, habe auch Konsequenzen für die zukünftige Gewährleistung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im Land. Über 38 % der Hausärzt:innen sind über 60, eine Gruppe, die, wenn die Rahmenbedingungen und die Finanzierung nicht mehr stimme, für die Versorgung verloren gehen könnte. Es sei gerade aufgrund der aktuellen Versorgungssituation wichtig, die hausärztliche Versorgung mit einem ehrlichen Preisschild zu versehen, das sich auch im GVSG wiederfinden müsse, betonte der KV-Vorstand. Dass nur noch 32 % der Vertragsärzt:innen Hausärzt:innen sind, ist ein Warnsignal.

 

Wie konnte es dazu kommen, dass die Hausarztpraxen wieder budgetiert werden?

Die Gründe für die Budgetierung liegen laut KVBW in den gestiegenen Fallzahlen. So sei der Leistungsbedarf zwischen 2019 und 2023 um 10,6 % gestiegen. Außerdem habe insbesondere die EBM-Reform im Jahr 2020, die mit Aufwertungen von Gesprächsleistungen im hausärztlichen Bereich verbunden war, zu einem starken Anstieg des Abrechnungsvolumens geführt. Diese Tendenz war aufgrund von Ausnahmeregelungen zur Abrechnung während der Corona-Pandemie nicht absehbar, erklärt die KVBW. Gerade während der Pandemie waren die Fallzahlen auf Rekordhoch, doch auch nach der Pandemie bleiben sie auf einem hohen Niveau, womit das begrenzte Honorar der Kassen nicht mithalten konnte. 

 

In welchem Umfang sind die Hausarztpraxen betroffen?

Lange war unklar, für welche Praxen und in welchem Umfang die Budgetierung greifen wird, was laut KVBW mit der verzögerten Verfügbarkeit der Abrechnungsdaten zusammenhängt. Nun herrsche jedoch Klarheit und es zeigt sich, dass über 5 % der abgerechneten Leistungen, die von Hausärzt:innen im vierten Quartal 2023 geleistet wurden, nicht vergütet werden. In Summe sind das über 18 Mio. € für das betroffene Quartal. Mit den unerwarteten Honorarkürzungen sind die meisten Praxen in Baden-Württemberg konfrontiert, über 60 % der Hausärzt:innen erhalten nicht das volle Honorar für dieses Quartal. 

 

Druck auf allen politischen Ebenen und Hilfe zur Selbsthilfe

„Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass der untragbare Zustand der Honorarkürzungen ein für alle Mal abgeschafft wird. Dazu müssen die Koalitionspartner endlich ihr Versprechen der Entbudgetierung einlösen. Als Verband setzen wir uns auf allen politischen Ebenen dafür ein“, sagt die HÄVBW-Vorstandsvorsitzende und Bundesvorsitzende Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth. „Bis die Regierungsparteien ihren Teil zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung beitragen, ist es an uns Hausärztinnen und Hausärzten, uns selbst zu helfen: In der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sind wir vor Honorarkürzungen sicher: Die Vergütung unserer Leistungen ist in der HZV gewährleistet und damit auch die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten nach medizinischen statt finanziellen Gesichtspunkten. Diese Chance sollten alle Kolleginnen und Kollegen nutzen!“, sagt Dr. Susanne Bublitz, HÄVBW-Vorstandsvorsitzende. 

Weitere Informationen: 
-> Pressemitteilung der KVBW zur Sonder-VV
-> Gemeinsame Resolution
-> Statement HÄV zum GVSG
-> Durch HZV-Teilnahme Honorarsicherheit erlangen

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