Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2021

Antworten der Parteien auf unsere Forderungen

Frage 1: HZV

Wie stehen Sie dem weiteren Ausbau der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) in Baden-Württemberg gegenüber?

Frage 2: Attraktivität des Berufs

Welche Maßnahmen schlagen Sie vor um die Attraktivität der hausärztlichen Tätigkeit zu erhöhen?

Frage 3: Digitalisierung

Welche Maßnahmen sehen Sie als geeignet an, die Digitalisierung der hausärztlichen Versorgung voran zu treiben?

Frage 4: Sektorenübergreifend vesorgt

Welche Ansatzpunkte sehen Sie, um die sektorenübergreifende Versorgung zu unterstützen und wie kann die Anbindung an die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) sichergestellt werden?

10 Forderungen

Auf Basis unseres Positionspapiers haben wir 10 Forderungen erarbeitet, um die hausärztliche Versorgung zu sichern und zu stärken.

Bisher haben wir Antworten von FDP, DIE GRÜNEN, SPD und CDU erhalten. Klicken Sie auf die Tabs, um die Positionen der Parteien nachzulesen.  Die Reihenfolge entspricht dem Eingang der Antworten.

Unsere zweite Forderung in Kurzform

Wir fordern, die hausarztzentrierte Versorgung nicht nur zu erhalten, sondern weiter auszubauen und deren Inanspruchnahme auch für die Patientinnen und Patienten durch ein Anreizsystem attraktiv zu gestalten. Wir sprechen uns ferner dafür aus, auch neue Versorgungsmodule in die bewährten HzV-Verträge zu integrieren.

Frage an die Parteien

Wie stehen Sie dem weiteren Ausbau der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) in Baden-Württemberg gegenüber? Welche Faktoren spielen für Sie eine wichtige Rolle, um die Attraktivität für alle Seiten zu gewährleisten?
Die hausarztzentrierte Versorgung ist etwas, worauf Baden-Württemberg stolz sein kann. Sie hat sich als eine tragfähige Säule der ärztlichen Leistungserbringung erwiesen. Wir begrüßen dies als Element des Wettbewerbs. Weiteren Entwicklungen im ambulanten Bereich stehen wir aufgeschlossen gegenüber und setzen auf Freiwilligkeit. Für die Freien Demokraten ist klar: Unsere Verbände im Land, wie der Hausärzteverband Baden-Württemberg, und unsere Krankenkassen sind hoch innovativ und wir freuen uns auf deren Impulse für die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung im Land. Faire Wettbewerbsbedingungen, Verhandlungen auf Augenhöhe und die Garantie der ärztlichen Souveränität sind für uns unverzichtbare Faktoren. 

Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) als selektivvertragliches System nach Paragraf 73 b Sozialgesetzbuch V hat sich neben der Regelversorgung in ihrer Funktion bewährt. Sie hat Vorbildcharakter für das Ziel, sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen aufzubauen. Sie gewährt den Patient*innen eine allumfassende und möglichst präzise medizinische Versorgung, die auf der engen Beziehung zwischen Hausärzt*innen und Patient*innen fußt. Die Möglichkeit, an der hausarztzentrierten Versorgung teilzunehmen, macht eine ärztliche Tätigkeit im ambulanten Bereich darüber hinaus attraktiver, insbesondere im ländlichen Raum. 

Die hausarztzentrierte Versorgung ist wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung und muss entsprechend gestärkt werden. Sie trägt dazu bei, unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Sie verbessert die medizinische Versorgung der Patient*innen und ist Bestandteil einer notwendigen sektorenübergreifenden Versorgung. 

Wir wollen die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) durch Anreize fördern. Das gilt für die Patien*innen genauso wie für die Hausärzt*innen selbst. Für die Hausärzt*innen bedeutet die Teilnahme an der HzV zunächst zusätzlichen Aufwand: Sie müssen Leistungen für Patient*innen koordinieren, an Fortbildungen oder strukturierten Qualitätszirkeln teilnehmen sowie ein Qualitätsmanagement-Systems in der Praxis einrichten. Diese Mehraufwendungen müssen sich in der Vergütung widerspiegeln. Den Patient*innen muss deutlich gemacht werden, wie sich ihre medizinische Versorgung durch die Teilnahme an der HzV verbessert. Neben der fachlichen Koordinierung können sie auch zusätzliche bezahlte Leistungen in Anspruch nehmen. 

Wie solche Selektivverträge ausgestaltet werden, fällt jedoch in die Vertragsautonomie der Krankenkassen. Die Landesregierung kann in der Praxis bewährte Selektivverträge zwar den Krankenkassen empfehlen, die ihrer Rechtsaufsicht unterstehen. Auf die Entscheidung der Kassen kann sie jedoch keinen konkreten Einfluss nehmen. 

Die Stellung der Hausärztin bzw. des Hausarztes muss weiter verbessert werden – unabhängig davon, ob dies im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung stattfindet oder nicht. Im Bund hätten wir insbesondere bei der letzten Änderung von § 140a SGB V gerne noch mehr Möglichkeiten für den Ausbau der hausarztzentrierten Versorgung beschlossen. Dafür brauchen wir einen neuen Anlauf. Aber auch in der aktuellen Situation gibt es Wege zur Weiterentwicklung. Neue Vereinbarungen zwischen den Kassen und den Leistungserbringern sowie neue Partner erweitern in Baden-Württemberg die Wahlmöglichkeiten für die Patientinnen und Patienten. Das ist gut so.

Außerdem muss sich die effektivere Versorgung auch für die Patientinnen und Patienten, die von ihrer Wahlmöglichkeit Gebrauch machen, etwa in Form von Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen auswirken. 

Die Vorteile, die sowohl für die Patienten als auch für die Ärzte und die Krankenkassen mit der HzV verbunden sind, sind uns bewusst. Wir stehen daher einem Ausbau aufgeschlossen gegenüber. Dabei darf allerdings die Freiheit der Patienten, sich für oder gegen eine Teilnahme zu entscheiden, nicht eingeschränkt werden. Soweit für den Ausbau rechtliche Änderungen erforderlich sind, müssen diese auf der Bundesebene vorgenommen werden und sind der Gestaltungskompetenz des Landes entzogen.

Die Attraktivität des HzV-Modells dürfte für die teilnehmenden Ärzte in erster Linie darin liegen, dass bei steigender Vergütung in erheblichem Umfang Bürokratie entfällt und die Zuwendung zu den Patienten gestärkt wird. Die Krankenkassen erhalten mit der HzV die Möglichkeit, sich unmittelbar am Aufbau effizienter Versorgungsstrukturen und an der Versorgungssteuerung zu beteiligen. Der Mehrwert für die Patienten liegt vor allem in einer optimierten und zielgerichtet vernetzten Behandlung – im Idealfall entlang eines klar definierten und strukturierten Behandlungspfades vom Hausarzt über den Facharzt und das Krankenhaus bis zur Rehabilitation. Die Notwendigkeit, für Patienten Teilnahmeanreize zu gewähren, die über den therapeutischen Mehrwert und den Hausarzttarif der jeweiligen Krankenkasse hinausgehen, wird angesichts dieser Triple-Win-Situation von hier nicht gesehen.

Unsere dritte Forderung in Kurzform

Der Hausärzteverband Baden-Württemberg fordert, die Attraktivität der hausärztlichen Tätigkeit - insbesondere auch bei Teilzeitbeschäftigten - durch unterschiedliche politische Ansätze zu erhöhen. 

Frage an die Parteien

Wie beurteilen Sie unsere Forderung? Welche (konkreten) Maßnahmen schlagen Sie darüber hinaus vor und was soll Ihres Erachtens in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden?

Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ist für uns Freie Demokraten ein sehr wichtiges Ziel. Das kann aus unserer Sicht nur erreicht werden, wenn die Attraktivität des Arztberufs wiederhergestellt wird. Wir lehnen deshalb auch die Landarztquote beim Medizinstudium ab. Erstens hilft diese in der aktuellen Situation nichts und zweitens kann man nicht ernsthaft von einem jungen Menschen verlangen, dass er seine Lebenszukunft in rund 15 Jahren vorhersagen kann. Wir wollen den Hausarzt – auch im ländlichen Raum – aus Begeisterung für die Sache und weil die Rahmenbedingungen stimmen und nicht als Erfüller einer Verpflichtung. Deshalb treten wir einerseits für mehr Studienplätze ein und andererseits geht es darum, die Rolle der Allgemeinmedizin zu stärken. Wird im Studium bereits mehr Gewicht und Aufmerksamkeit auf die Allgemeinmedizin gelegt, so kann dies auch vermehrtes Interesse an diesem abwechslungsreichen Tätigkeitsfeld schaffen. Wir treten auch dafür ein, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert wird. Auch besteht ein vermehrtes Interesse am Arbeiten im Team. Leitbild bleibt für uns gleichwohl die niedergelassene freiberufliche Berufsausübung ergänzt um weitere Formen wie Ärztezentren und Netzwerke. Und zu guter Letzt wollen wir etwas Wichtiges nicht vergessen: Die Bürokratie. Aus unserer Sicht mit ein Grund dafür, dass junge Medizinerinnen und Mediziner vor einer eigenen Praxis zurück schrecken. Wir wollen endlich einen wirklichen Bürokratieabbau auf den Weg bringen und setzen dabei auf die Expertise der Verbände. Als weiteren wichtigen Punkt sehen wir es an, dass es beim Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung bleibt. Insbesondere in Baden-Württemberg sind die Erlöse aus der Behandlung privat Krankenversicherter eine wichtige Säule. Eine Zusammenführung und Abschaffung der privaten Krankenversicherung würde nichts besser, dafür vieles schlechter machen. 

Ihren Forderungen, die hausärztliche Versorgung in Baden-Württemberg zu stärken, schließen wir uns an. Eine flächendeckende hausärztliche Tätigkeit zu fördern und sicherzustellen, war schon in dieser Legislatur ein Schwerpunkt der grün-geführten Landesregierung. Ab dem laufenden Wintersemester 2020/2021 haben wir die Kapazitäten der Studienplätze für Humanmedizin in Baden-Württemberg um 10 Prozent ausgebaut. Das entspricht 150 neuen Studienplätzen pro Jahr. Uns Grünen ist es wichtig, die Allgemeinmedizin im Studium systematisch zu stärken und mit einem Landärzt*innenförderprogramm zu kombinieren. Dazu gehören das Studien-Neigungsprofil „ländliche Hausarztmedizin“ und eine stärkere Vernetzung mit den akademischen Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen. So werden Studierende schon früh für eine hausärztliche Tätigkeit begeistert und knüpfen Kontakte mit den entsprechenden regionalen Akteur*innen, wie zum Beispiel Bürgermeister*innen und Landrät*innen. Dieser Ausbildungsweg steht künftig jedes Jahr allen 1650 Medizinstudienanfänger*innen offen. Wir Grüne setzen bei der Stärkung der Hausarztmedizin auf positive Anreize und einen größeren Praxisbezug im Studium. Diese Maßnahmen wirken schnell und stärken die hausärztliche Versorgung unmittelbar.

Viele angehende Ärzt*innen suchen ein Angestelltenverhältnis. Wir wollen die passenden Rahmenbedingungen dafür schaffen. So haben wir in dieser Legislatur bereits Modellprojekte im Bereich der ambulanten Versorgung angestoßen, die verstärkt Teilzeitbeschäftigung ermöglichen. Dazu gehören etwa die Erprobung genossenschaftlicher Hausarztmodelle oder auch Projekte in der sektorenübergreifenden Versorgung – z.B. in Form von Primärversorgungszentren. 

Mit den bestehenden finanziellen Förderungen haben wir bereits weitreichende und ambitionierte Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehört das Stipendienprogramm für Studierende des Landarztförderprogramms oder das finanzielle Förderprogramm „Landarzt“ für Ärzt*innen, die sich in ländlichen Gegenden niederlassen. Auch die neuen Anreize im Studium sind hier zu nennen (vgl. Frage 1). Diese Maßnahmen gilt es in der kommenden Legislatur eng zu begleiten und zu evaluieren, ob sie ausreichen oder gegebenenfalls an bestimmten Stellen nachjustiert werden müssen.

Daneben sind weitere Maßnahmen notwendig, um die hausärztliche Versorgung zu stärken. Das betrifft Fragen der Digitalisierung und des Bürokratieabbaus, aber auch die Frage, wie die hausärztliche Versorgung stärker in die sektorenübergreifende Versorgung eingebunden werden kann. Hier müssen die ärztliche Selbstverwaltung, Bund, Länder und Kommunen gemeinsam Lösungen entwickeln. Welche Rolle dem Land dabei zukommt, kann in der kommenden Legislatur beispielsweise in Form eines Runden Tisches erörtert werden.

Auch aus unserer Sicht kann die Stärkung der hausärztlichen Versorgung nur in einem Maßnahmepaket bestehen, das im Studium anfängt und nicht nach dem ersten Tätigwerden im hausärztlichen Bereich – früher hätte man „nach der Niederlassung“ gesagt – aufhört. Keinesfalls helfen eindimensionale Lösungen wie das Landarztgesetz der aktuellen Landesregierung, das niemand in Baden-Württemberg will – außer genau eine Fraktion. Wir haben deshalb ein umfassendes Konzept vorgelegt, das sich in sieben Obersätze gliedert:

1. Mehr Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg

2. Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium sowie in der Wissenschaft

3. Mehr Anreize für Absolventinnen und Absolventen bezüglich einer Facharztausbildung in der Allgemeinmedizin

4. Anreize, die das Tätigwerden von Landärztinnen und -ärzten in unterversorgten Regionen erleichtern

5. Stärkung der Stellung der hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte im Gesundheitssystem

6. Erweiterungen zur klassischen, persönlichen und direkten Arzt-Patienten-Beziehung bei der Behandlung

7. Ergänzende, sinnvolle Maßnahmen mit Langzeitwirkung


Die Details können Sie gerne hier nachlesen: spd-landtag-bw.de/7-punkte-fuer-mehr-landaerzte-in-baden-wuerttemberg/

Als Faustformel gilt aktuell, dass für zwei ausscheidende Ärzte drei Ärzte nachrücken müssen, um den bestehenden Versorgungsumfang aufrechtzuerhalten. Es ist also evident, dass wir dringend mehr Ärzte brauchen. Dabei müssen wir ein besonderes Augenmerk auf die Hausärzte legen.

Deshalb haben wir beschlossen, dauerhaft 150 zusätzliche Studienplätze für Humanmedizin an den Universitäten im Land einzurichten. Dieser Ausbau wird flankiert durch die Einführung eines eigenen modularisierten Neigungsprofils (Längsschnittcurriculums) „Ländliche Hausarztmedizin“, die regionale Vernetzung der akademischen Ausbildung mit der Versorgungspraxis, die verstärkte Profilbildung Allgemeinmedizin / regionale Versorgung und nicht zuletzt die Landarztquote. Sie stellt sicher, dass die zusätzlichen Studienplätze zumindest zur Hälfte verbindlich den schlechter versorgten Regionen im Land zu Gute kommen.

Zusätzlich stehen Haushaltsmittel zur Verfügung, um Medizinstudierende, die sich im Laufe des Studiums verpflichten, im Anschluss an ihr Studium die fachärztliche Weiterbildung in ausgewiesenen baden-württembergischen Fördergebieten zu absolvieren und nach deren Abschluss vorübergehend eine hausärztliche Tätigkeit in diesen Fördergebieten aufzunehmen, mit einem Stipendium zu unterstützen.

Im Übrigen haben wir die Fortführung des 2010 von der CDU eingeführten Landarztprogramms bis zum Ende des Jahres 2021 gesichert.

Dieses Bündel an Aktivitäten und Maßnahmen wollen wir fortsetzen und die Instrumente fortlaufend auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen. Dabei ist uns bewusst, dass wir neben langfristig wirkenden Strukturveränderungen auch schnell wirksame Angebote brauchen, um einer Ausdünnung der hausärztlichen Versorgung zu begegnen. Insoweit müssen wir den Anforderungen des Nachwuchses an die künftige Tätigkeit Rechnung tragen und die Arbeit in multiprofessionellen Teams mit geteilter Verantwortung ermöglichen. Darüber hinaus gilt auch weiterhin die Notwendigkeit, zu prüfen, ob und inwieweit auf Landesebene unnötige Bürokratie in den Arztpraxen abgebaut werden kann.

Unsere siebte Forderung in Kurzform

Der Hausärzteverband fordert daher die Auflegung eines Sondervermögens des Landes zur "Digitalisierung in der hausärztlichen Versorgung", um auch weiterhin eine morderne und flächendeckende medizinische Versorgung in Baden-Württemberg zu gewährleisten.

Frage an die Parteien

Welche Maßnahmen sehen Sie als geeignet an, die Digitalisierung der hausärztlichen Versorgung voran zu treiben? Wie möchte Ihre Partei die Umsetzung der digitalen Transformation in der Gesundheitsversorgung (mit-) gestalten?

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird im Wesentlichen von bundesrechtlichen Vorgaben beeinflusst. Auf Ebene des Landes sehen wir es als essenzielle Herausforderung an, dass leistungsfähige Datenleitungen zur Verfügung stehen. Wir Freie Demokraten wollen die GigabitGesellschaft. Wir sind der Meinung, dass die Digitalisierung mit aller Kraft vorangebracht werden muss, damit Schnittstellen-Probleme überwunden werden können. Es ist nicht mehr zeitgemäß, mittels Fax und Papier-Rezepten oder Papier-Befundberichten zu agieren. Hier macht Estland vor, wie es besser geht. Auch wollen wir einen dynamischen Innovations- und Entwicklungsprozess. Zusammen mit den Verbänden muss eruiert werden, wo ein zusätzliches Engagement des Landes sinnvoll und notwendig ist. Mit einem eigenen Digitalisierungs-Ministerium wollen wir die nötige Dynamik entfalten, die durch entsprechende Förderprogramme flankiert werden muss.

Wir sehen großes Potenzial darin, die Arztpraxen zu digitalisieren. Verwaltungsprozesse können so einfacher und effektiver gestalten und die Arbeitsbedingungen der Hausärzt*innen verbessert werden. Wichtig ist auch ein besserer Informations- und Kommunikationsfluss. Vernetzte, gut koordinierte und gut abgesprochene Behandlungspfade müssen hier das oberste Ziel sein. Dies geht für die Hausärzt*innen einher mit einer großen Umstrukturierung. Es gilt, Schulungen zu absolvieren und passende Verwaltungssoftware und Geräte für die Praxis anzuschaffen. Hinzu kommt: Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen, die die Digitalisierung im medizinischen Sektor regeln, ähneln einem Flickenteppich. Die grüne Bundestagsfraktion fordert schon seit längerem ein Dialogformat zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Dem schließen wir uns an. Ziel ist es, bestehende Probleme, Blockaden und Regelungsdefizite zu strukturieren, sie zielorientiert aufzuarbeiten sowie einen konsistenten Rechtsrahmen und gemeinsame Standards zu erarbeiten. Das Land nutzt seine Gestaltungsmöglichkeiten und hat bereits die Digitalisierungsstrategie „Digitalisierung in Medizin und Pflege in Baden-Württemberg“ gestartet. 

Wir Grüne sehen große Chancen in der Digitalisierung – auch für den medizinischen Sektor. Mit der Digitalisierungsstrategie „digital@bw“ will die grün-geführte Landesregierung die digitalen Potenziale in Baden-Württemberg erschließen. 2017 ist u.a. die Strategie „Digitalisierung in Medizin und Pflege in Baden-Württemberg“ entwickelt worden. Dabei konnten bereits 24 innovative Projekte gefördert werden, beispielsweise docdirekt, das eRezept GERDA oder die TeleintensivmedizinPlattform. In den kommenden Jahren wollen wir Grüne weiter verstärkt in die Digitalisierung der sektorenübergreifenden Versorgung investieren, etwa in digitale Kommunikations- oder Informationsplattformen für fachübergreifende Behandlungsteams. Indem wir eine bwHealthCloud sowie eine bwHealthApp aufbauen bzw. entwickeln, wollen wir das große Potenzial zur Vernetzung der verschiedenen Behandlungspraxen nutzen. Sie sollen eine gemeinsame Datenspeicherung ermöglichen und gleichzeitig Datensicherheit gewährleisten. Generell gilt es, Digitalisierungspotenziale zu nutzen, um neue Informations- und Kommunikationswege zu nutzen und bürokratische Prozesse abzubauen.

Baden-Württemberg ist vor allem dank des Engagements der großen Kliniken und der Ärzteorganisationen Vorreiter bei der Digitalisierung der Medizin in Deutschland. Sie kann aber durchaus noch weiter ausgebaut werden. Unser Ziel ist es, alle Regionen und alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs bis zum Jahr 2030 mit schnellem Internet (mindestens 100 MBit/s) zu versorgen. Das wäre auch für etliche Kliniken und viele Arztpraxen im ländlichen Raum gegenüber dem heutigen Standard ein ganz erheblicher Fortschritt.

Das Land ist zuständig für die Investitionen an den Krankenhäusern. Um die Digitalisierung voranzutreiben, haben wir in den letzten beiden Doppelhaushalten – leider nicht mit der Zustimmung der Landtagsmehrheit – ein Sonderprogramm für die Digitalisierung an den Krankenhäusern in Höhe von 100 Millionen Euro gefordert. Das wollen wir nach der Wahl in der baden-württembergischen Regierung umsetzen. Von dem Ausbau an den Kliniken sollen auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte profitieren, wenn sie etwa über die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten mit den Kliniken in Kontakt sind.

Ein Telekonsil mit einer weiter entfernt liegenden Spezialklinik ist nur ein Beispiel für verbesserte Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es nun über den Bund. Das hausärztliche Honorar muss dabei sowohl die ärztliche Leistung als auch die Kosten für die technischen Voraussetzungen in der Praxis umfassen.

Wir setzen darauf, dass die Potenziale von Digitalisierung und Telemedizin den Menschen im Land zugutekommen und die Qualität der medizinischen Versorgung damit insgesamt weiter steigt. Dabei versteht sich von selbst, dass die neuen Techniken im Ergebnis den Menschen dienen und helfen müssen. Es kann nicht darum gehen, den direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient zu beschränken oder gar zu ersetzen. Ziel muss vielmehr sein, einen zusätzlichen Service zu schaffen – mit konkretem Mehrwert und tatsächlichem Komfortgewinn für die Nutzerinnen und Nutzer. Wir wollen, dass dadurch neue Freiräume entstehen für eine zugewandte sprechende Medizin.

Dabei darf die Digitalisierung nicht nur als Sonderbelastung der Praxen missverstanden werden, bietet sie doch ganz erhebliche Chancen, neben der Versorgung auch den Praxisalltag zu erleichtern und verbessern. Gleichzeitig ist die stärkere Vernetzung der an der Behandlung beteiligten Akteure ein wesentlicher Aspekt zur Steigerung der Effizienz des Gesundheitswesens. Daraus werden mittelfristig Kosteneinsparungen resultieren, auf Grund derer die Kostenträger angemessenen an den notwendigen Investitionskosten beteiligt werden sollten. Grundsätzlich gilt für uns, dass die ärztliche Vergütung so bemessen sein muss, dass daraus die notwendigen Investitionen der Praxen getätigt werden können.

Unsere zehnte Forderung in Kurzform

Der Hausärzteverband Baden-Württemberg fordert, dass die sektorenübergreifende Versorgung in den Fokus der Politik genommen wird, um eine umfassendere Vernetzung sowie eine vertikale und horizontale Integration über Organisationen und Sektoren hinweg zu erreichen und so die Kooperation und Zusammenarbeit der unterschiedlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen zu fördern.

Frage an die Parteien

Wie kann aus Ihrer Sicht die Anbindung der Maßnahmen an die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) sichergestellt werden? Welche weiteren Ansatzpunkte sehen Sie, um die sektorenübergreifende Versorgung zu unterstützen?

Aus unserer Sicht sollten Diagnose- und Behandlungswege weniger von sektoralen und beruflichen Grenzen beeinflusst werden, sondern mehr von den Patientinnen und Patienten her gedacht werden. Hier sehen wir die Hausärztinnen und Hausärzte als zentrale Ansprechpartner und Lotsen. Viele gute Ideen sind an den unterschiedlichen Welten des stationären, wie auch des ambulanten Bereichs an Grenzen geraten. Statt des Verschmelzens sollte es aus unserer Sicht eher um Kooperationen gehen. Wir wollen sehr darauf achten, dass die Bedeutung und Wertschätzung für die Hausärztinnen und Hausärzte sowie der niedergelassenen anderen Fachärzte nicht unterhöhlt wird. Denn es gab in der Vergangenheit bereits Überlegungen, die so genannte zweite Facharztschiene aufzulösen und in gewisser Weise die Idee der Poliklinik wiederzubeleben. Hier hätten wir die Sorge, dass die Augenhöhe in Gefahr greaten könnte. Eine tragfähige sektorenübergreifende Versorgung kann aus unserer Sicht nur gelingen, wenn alle Akteure gleichberechtigt in diesen Prozess eingebunden werden. Das Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg könnte hierzu genutzt werden.

Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) kann ihr volles Potenzial entfalten, wenn man sie sektorenübergreifend denkt. Bei der sektorenübergreifenden Kooperation arbeiten verschiedene Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen zusammen. Dabei kann und sollte die Koordinierungsleistung der Hausärzt*innen gestärkt werden. Dabei ist es ein logischer Schritt, stationären Einrichtungen besser an die hausarztzentrierte Versorgung anzubinden und die Kooperation zu stärken. Für uns Grüne ist es vor allem wichtig, die medizinische Versorgung, Prävention und Pflege stärker intersektoral in das bestehende regionale System der hausärztlichen Primärversorgung zu integrieren. Dies kann entscheidend zur Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung gerade auch in ländlichen Gebieten beitragen. 

Die grün-geführte Landesregierung hat in dieser Legislatur das bundesweit viel beachtete Modellprojekt „Sektorenübergreifende Versorgung in Baden-Württemberg“ angestoßen und umgesetzt. Ziel dieses Vorhabens ist es, neue Impulse für die medizinische Versorgungsplanung in Baden-Württemberg zu erarbeiten und umzusetzen. So wird zum Beispiel die Entwicklung multiprofessioneller Gesundheits- und Versorgungszentren gefördert. Es soll verstärkt regionale Organisationen von Gesundheitsleistungen geben. Zum Beispiel, indem kommunale Gesundheits- und Pflegekonferenzen implementiert und regionale medizinische Netzwerke aufgebaut werden. Wir wollen Kompetenzzentren für ausgewählte Krankheitsbilder weiter auf- und ausbauen und auf eine Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention hinwirken. Es sind bereits zahlreiche Handlungsempfehlungen erarbeitet worden, die jetzt sukzessive angegangen werden. Diesen Weg gilt es weiterzugehen. Wir müssen jetzt verstärkt in mehr Kooperation und die sektorenübergreifende Vernetzung investieren. Baden-Württemberg nimmt schon jetzt eine Vorreiterrolle beim Aufbau einer sektorenübergreifenden Versorgung ein.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Sektorenübergreifende Versorgung“ ist mit großen Erwartungen gestartet, hat aber bisher nur wenige Ergebnisse gebracht. Der Beitrag Baden-Württembergs spielte dabei leider so gut wie keine Rolle. Deshalb brauchen wir in der kommenden Legislaturperiode im Bund Partner, die gemeinsam Verbesserungen umsetzen wollen und dabei nicht immer nur auf ihren eigenen Vorteil sehen.

Wenn es noch nicht im Gesamtsystem geht, ist es einen Versuch wert, weitere Verbesserungen über § 140a SGB V zu erreichen – dann eben zuerst nicht für alle Leistungsanbieter sowie alle Patientinnen und Patienten, sondern nur für die, die sich darauf einlassen. Wir hoffen, dass hier gute Vereinbarungen abgeschlossen werden.

Eine gute Einbindung der Hausärztin bzw. des Hausarztes beispielsweise in die Pflege durch den ambulanten Pflegedienst oder das Heim kann nur hilfreich für alle sein. Und auch die Zusammenarbeitsstrukturen beim Entlassmanagement der Kliniken sind durchaus noch verbesserungsfähig. 

Angesichts der vollkommen richtig beschriebene Herausforderungen muss langfristiges Ziel eines zukunftsfähigen medizinischen Versorgungssystems die Bereitstellung sektorenübergreifender Behandlungspfade unabhängig von individuellen Versorgungsverträgen der Krankenkassen sein. Es geht darum, beginnend bei der Prävention über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, den Rettungsdienst und die Notfallversorgung, die Krankenhäuser, die Rehaeinrichtungen sowie die Pflegeanbieter bis hin zur Palliativversorgung und Hospizarbeit funktionierende Schnittstellen zu schaffen und Prozesse zu definieren, die den Patienten und seinen individuellen Bedarf in den Mittelpunkt stellen. Hierfür bietet das vom Land finanzierte und 2018 abgeschlossene Modellprojekt zur sektorenübergreifenden Versorgung wertvolle Hinweise und Ansatzpunkte.

Insgesamt wurden in der zu Ende gehenden Legislaturperiode erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen in die Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung im Land gesteckt. In den nächsten Jahren gilt es, konsequent daran anzuknüpfen. Eine zentrale Aufgabe der neuen Landesregierung wird es dabei sein, eine Versorgungsplanung zu etablieren, die den tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung besser abbilden und die wohnortnahe Verzahnung vom Hausarzt über den Rettungsdienst, das Krankenhaus bis hin zur Reha- und Pflegeeinrichtung sicherstellt. In derart strukturierten Versorgungsketten kommt dem Hausarzt als Lotsen der Patienten entscheidende Bedeutung zu.