Mitgliedsvorteile für angestellte Ärzt:innen
Werden Sie Mitglied und stärken Sie unsere Stimme für angestellte Hausärzt:innen in Baden-Württemberg

Über uns
Als starker Berufsverband gestalten wir hausärztliche Versorgung und fördern die Position der Hausärzt:innen im Land. Durch eine Mitgliedschaft profitieren Sie als angestellte Ärztin und angestellter Arzt von zahlreichen Möglichkeiten der Vernetzung, Information, Beratung und unseren vielfältigen Angeboten.
Wir haben gefragt
Warum und wie profitieren angestellte Hausärzt:innen von einer Mitgliedschaft?

Interview mit Dr. Dorothee Wecker
Als angestellte Ärztin engagiert sich Dr. Dorothee Wecker ganz bewusst im Hausärzteverband Baden-Württemberg (HÄVBW), um sich zu vernetzen und aktiv mitzugestalten. Im Interview berichtet die Fachärztin für Allgemeinmedizin aus Bruchsal über ihre Beweggründe und die künftige Ausgestaltung der angestellten Tätigkeit.
Ihre Vorteile im Überblick
Vernetzung
Wir bieten ein Forum für angestellte Ärzt:innen, das von erfahrenen Mentor:innen begleitet wird.
Interessenvertretung
Werden Sie Teil unserer berufspolitischen Interessenvertretung der Hausärzt:innen in Baden-Württemberg.
Fortbildungsangebot
Nutzen Sie unser vielfältiges Fortbildungsangebot, das auf die Hausarztmedizin zugeschnitten und pharmaunabhängig ist.
Exklusive Angebote
Profitieren Sie von vielen exklusiven Sonderkonditionen bei z. B. Deximed, Terminland und für die Berufshaftpflicht.
First Five Academy
Wir bieten Seminare und Mentoring für Mitglieder in den ersten fünf Jahren nach abgeschlossener Facharztprüfung.
NiederlassungsBegleitung
Wir unterstützen Sie umfassend auf Ihrem Weg zur erfolgreichen Praxisgründung oder -übernahme.
Juristische Erstberatung
Profitieren Sie von einer kostenlosen juristische Erstberatung oder einer Rechtsberatung (90 Minuten) zum Mitgliederpreis.
Mitglied werden
Werden Sie Mitglied und stärken Sie unsere Stimme für angestellte Hausärzt:innen in Baden-Württemberg.
*Bei angestellten Ärzt:innen mit einem Tätigkeitsumfang unter 30 h/Woche ist zur Nachweiserbringung die Unterschrift des Arbeitgebers notwendig.