Maskenpflicht in Praxen soll in Baden-Württemberg bleiben
Die Landeregierung plant die Maskenpflicht in Hausarztpraxen auch nach dem 2. April 2022 fortsetzen
Auf unserer Info-Seite finden Sie alle Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Abrechnung von Corona in der HZV.
Auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung BW (KVBW) finden Sie alle wichtigen Informationen für Vertragspraxen in Baden-Württemberg.
Hier finden Sie alle aktuelle Nachrichten vom Hausärzteverband Baden-Württemberg rund um die Corona-Pandemie.
Die Landeregierung plant die Maskenpflicht in Hausarztpraxen auch nach dem 2. April 2022 fortsetzen
Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind seit dem 25.1.2021 für die Patienten und das Personal in der Praxis ab sofort medizinische Masken vorgeschrieben.
Durch unsere neue Kooperation mit der CoGAP GmbH erhalten unsere Mitglieder den Antigen-Test RIDA®QUICK SARS-CoV-2 mehr als 10 % günstiger und besonders schnell geliefert.
Corona-Schwerpunktpraxen: Verlängerung der Vergütung im neuen Jahr in allen acht Verträgen der HZV.
Der Deutsche Hausärzteverband hat Antworten auf die wichtigsten rechtlichen und praktischen Fragen zum Coronavirus zusammengetragen.