Nutzungsbedingungen der Börsen

Gültig ab 01.01.2021

Nutzungsbedingungen des Deutschen Hausärzteverbands Landesverband Baden-Württemberg e. V. für die Börse

 

1. Geltungsbereich

Der Landesverband Baden-Württemberg e.V., Kölner Straße 18, 70376 Stuttgart (nachfolgend: Hausärzteverband Baden-Württemberg) in Kooperation mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG, Regionaldirektion Süd, Kölner Straße 18, 70376 Stuttgart erbringt (gemeinsam: „die Verantwortlichen“) Leistungen für die Mitglieder des Hausärzteverbands Baden-Württemberg ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Nutzungsbedingungen.

 

2. Inserate in der Börse

2.1. Der Service des Inserierens in der Börse gilt lediglich für Mitglieder. Um Inserieren zu können müssen diese über ihren Mitglieder-Login auf der Website des Hausärzteverbands Baden-Württemberg angemeldet sein.

2.2. Hat das Mitglied das Online-Formular für Inserate auf der Website des Hausärzteverbands Baden-Württemberg vollständig ausgefüllt und es per Klick gespeichert und veröffentlicht, erhält er eine E-Mail mit seinem Inseratsauftrag. Der Vertrag mit dem Hausärzteverband Baden-Württemberg ist geschlossen, wenn das Mitglied im Online-Formular seinen Auftrag per Klick auf „Speichern und veröffentlichen“ gibt.

2.3. Das Börsen-Angebot des Hausärzteverbands Baden-Württemberg betrifft die Einbindung von Inseraten von Verbands-Mitgliedern in der Börse auf der Website des Hausärzteverbands Baden-Württemberg. Das Mitglied darf dabei nur eigene Inserate (für sich selbst oder die eigene Praxis) einstellen.

2.4. Das Mitglied hat über seinen Mitglieds-Login mehrere Möglichkeiten in der Börse:

a) Ein Inserat bzw. Inserate zu speichern oder zu speichern und zu veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung ist das Inserat direkt öffentlich für alle Websitebesucher, ohne Einschränkungen, einsehbar.

b) Das bereits gespeicherte oder veröffentlichte Inserat zu bearbeiten.

c) Das abgespeicherte Inserat zu veröffentlichen.

d) Das veröffentlichte Inserat jederzeit inaktiv zu stellen sowie dieses später auch wieder aktiv zu stellen (sofern die sechs Monate Aufbewahrungs-Frist nicht überschritten werden).

2.5. Die Laufzeit eines Inserats beträgt sechs Monate. Nach dem jeweiligen Zeitraum wird das Inserat automatisch inaktiv geschaltet und die oder der Inserierende um Aktualisierung gebeten.

2.6. Der Hausärzteverband Baden-Württemberg behält sich vor, die Börse jederzeit zu verändern, einzustellen oder zu entfernen.

 

3. Rechte an bereitgestellten Materialien

3.1. Das Mitglied ist für die zur Verfügung gestellten Daten und Dateien im Online-Formular und damit seinem Inserat verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass Inhalte nicht gegen das geltende Recht verstoßen. Im Falle der Nicht-Einhaltung behält sich der Hausärzteverband Baden-Württemberg vor, das Inserat bzw. die Inserate oder das Mitglied zu sperren oder zu löschen.

3.2. Der Hausärzteverband Baden-Württemberg behält sich vor, Formalien des Mitglieds-Inserats anzupassen. Dabei übernimmt er keine Haftung für die Inhalte der Inserate auf der Website des Hausärzteverbands Baden-Württemberg. Er stellt lediglich die Plattform zur Verfügung, das Mitglied ist für den Erfolg und Abwicklung des eigenen Inserats oder der eigenen Inserate in der Börse verantwortlich.

 

4. Haftung

Das Mitglied ist für den Aussagegehalt seines Inserates verantwortlich.

 

5. Datenverarbeitung

5.1 Der Hausärzteverband Baden-Württemberg, Kölner Straße 18, 70376 Stuttgart erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.

5.2 Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

5.3. Der Hausärzteverband Baden-Württemberg speichert Inserate nach Ende der Laufzeit für sechs Monate. Anschließend werden die Inserate gelöscht und das Mitglied kann auch nicht mehr darauf zugreifen. Auf Anfrage werden die Daten jederzeit gelöscht.

5.4 Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.