28. Januar 2021

Erklärung: Die Ausnahmeregelung des G-BA zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit muss weiterbestehen bleiben

Liebe Medienvertreter,

wir verurteilen den am Freitag, den 17.04.2020, vom Gemeinsamen Bundesausschuss gefassten Beschluss zur Aufhebung der Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit aufs Schärfste.

Die Beschlussfassung stellt eine vollkommen unverständliche und gesundheitsgefährdende Entscheidung für die Kranken und die Praxen dar, die unverzüglich korrigiert werden muss. Vielerorts ist immer noch keine oder nicht ausreichend Schutzausrüstung in den Praxen vorhanden. Der Arbeitsschutz für unsere Praxisteams sowie der Schutz unserer besonders gefährdeten chronisch Kranken hat für uns oberste Priorität. Dieses Gebot einer realitätsfremden Beschlussfassung unterzuordnen, gefährdet das Wohl aller. Wir wollen verhindern, dass Patienten mit Atemwegsinfekten, sei es COVID-19 oder ein anderer Infekt, unsere chronisch Kranken und unser Praxispersonal gefährden. Nur wenn die gefährdeten Patienten wissen, dass der Gang in unsere Praxen wieder ohne Angst vor Ansteckung möglich ist, werden sie uns auch wieder aufsuchen.

Eine Unterversorgung von chronisch Kranken und anderen Hilfesuchenden darf nicht weiterbestehen – und wir merken schmerzlich und an tragischen Einzelschicksalen, dass sie schon eingetreten ist. Durch gemeinsame Anstrengungen haben wir im ambulanten Sektor mit Fieberambulanzen und Corona-Schwerpunktpraxen hervorragende Strukturen geschaffen, in denen Infizierte behandelt werden können, eine telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist bei Hausärztinnen und Hausärzten weiterhin gut adressierbar, wir kennen unsere Patienten und ihren medizinischen Hintergrund am besten. 

Wir fordern die politischen Entscheidungsträger auf, sich dafür einzusetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss seine Entscheidung zum Wohle unserer Patienten und unserer Praxisteams rückgängig macht.

Herzliche Grüße

Dr. med. Berthold Dietsche
Vorsitzender

Dr. med. Frank-Dieter Braun
2. Vorsitzender

 

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