09. April 2020

Corona-Krise: Umfangreiche Sofortmaßnahmen in AOK-Haus- und Facharztverträgen - Ärztliche Leistungen als Fernbehandlung mittels Video und Telefon

Die AOK Baden-Württemberg hat gemeinsam mit ihren Vertragspartnern der Haus- und Facharztverträge – MEDI und Hausärzteverband in Baden-Württemberg – umfangreiche Sofortmaßnahmen beschlossen, um die selektivvertragliche ambulante Versorgung während der Coronakrise zu sichern. Dabei werden in den Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung und in den angeschlossenen Facharztverträgen seit dem 01.03.2020 Leistungen vergütet, die als Fernbehandlung per Video oder Telefon erbracht werden können. Das Maßnahmenpaket passe die Patientenversorgung bestmöglich an die Ausnahmesituation an und garantiere die Existenzsicherung der Praxen betonten die Vertragspartner. Die Vereinbarungen gelten bis 30.06.2020.

Besonders geeignet für die Telefon- oder Videosprechstunde sind ärztliche Gespräche etwa zur Krankheitsanamnese und zum Therapieverlauf oder die Beratung des Patienten – soweit unmittelbare körperliche Untersuchungen und Therapiemaßnahmen nicht erforderlich sind. "Unser Anspruch muss sein, dass wir die Versorgung aufrechterhalten und gleichzeitig Ärzte, Praxispersonal und Patienten bestmöglich vor Infektionen schützen. Daher setzen wir konsequent auf die Fernbehandlung an Stelle vermeidbarer Praxisbesuche; genau diesen Ansatz haben wir gemeinsam mit unseren Vertragspartnern schnell und pragmatisch vereinbart", sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Die Vereinbarungen gelten bis 30.06.2020.

Die Einschreibung von Versicherten in das Haus- und Facharztprogramm ist derzeit ebenfalls ohne persönliches Erscheinen in der Praxis möglich. Das erforderliche ärztliche Aufklärungsgespräch erfolgt per Telefon und die notwendige Unterschrift des Versicherten auf dem Postweg.

Analog zu den aktuellen Sonderbestimmungen in der Regelversorgung gelten für die Haus- und Facharztverträge der AOK Baden-Württemberg, dass Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal 14 Tage auch nach telefonischer Konsultation ausgestellt werden kann. Außerdem kann der nötige Bedarf an Schutzausrüstung von den Praxen als Sprechstundenbedarf abgerechnet werden.

"Wir haben hier gemeinsam für schnelle und flexible Regelungen gesorgt, die den Vertragsteilnehmerinnen und -teilnehmern in diesen schwierigen Zeiten ein großes Stück Sicherheit geben", freut sich Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland. Und Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, betont: "Die Abschlagszahlungen für die Hausarztpraxen, die auf Basis der Anzahl der HZV-Versicherten erfolgt, werden in vertraglich zugesicherter Höhe vorgenommen. Darüber hinaus hat uns insbesondere auch die AOK Baden-Württemberg zugesichert, dass für die HZV Härtefallregelungen, äquivalent zur gesetzlich getroffenen Existenzsicherung, verhandelt werden."

Kontakt (Pressestellen):

AOK Baden-Württemberg
 – Telefon: 0711 2593-229
MEDI Baden-Württemberg – Telefon: 0711 806079-223
Hausärzteverband Baden-Württemberg – Telefon: 0172 201 0390

 

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