31. August 2020

Abrechnung

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Wie und woher bekomme ich mein Geld, wenn ich einen Patienten behandelt habe?

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Vertragsärzte ihr Gehalt nicht direkt vom Patienten, sondern rechnen ihre Leistungen einmal im Quartal nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)ab. Dazu listen sie alle Leistungen, die sie für einen gesetzlich versicherten Patienten erbracht haben, das Datum der Leistungserbringung und die Diagnose auf und reichen ihre Aufstellung bei der KV ein. Die KV prüft die Abrechnungsdaten und nimmt die Abrechnung mit der Krankenkasse des Patienten vor. Die umfangreichen Regelungen des EBM sind selbst für erfahrene Hausärzte schwer durchschaubar. Die KV überweist monatliche Abschlagzahlungen, die Schlusszahlung erfolgt erst im übernächsten Quartal.

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Erfahre mehr über die Rolle des EBM in der hausärztlichen Abrechnung.

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Leistungen, die der Arzt dagegen für einen Privatpatient erbracht hat, werden direkt mit ihm abgerechnet. Der Privatpatient bezahlt die Rechnung des Arztes zuerst selbst und reicht sie dann bei seiner privaten Krankenversicherung (PVK) ein. Diese erstattet ihm dann seine Vorleistungen zurück. Die Rechnung an den Privatpatienten erstellt der Arzt basierend auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).


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