23. Oktober 2020

Fortbildung


Wie und wo kann ich mich als Arzt fortbilden?

Ärzte sind laut §4 der Berufsordnung der Landesärztekammern zur Fortbildung verpflichtet und zwar in dem Umfang, “wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist”. Ziel dieser Fortbildungspflicht ist es, das fachliche Wissen der Ärztinnen und Ärzte auf den neusten Stand zu bringen und somit ihre berufliche Kompetenz zu erhalten. Dabei werden z. B. neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgestellt oder neue medizinische Verfahren demonstriert.

Es gibt viele Wege für Ärzte, dieser Pflicht nachzukommen. Als Fortbildung anerkannt wird z. B. der Besuch von Vorträgen, Kongressen, Seminaren oder Workshops, die Teilnahme an Qualitätszirkeln, eigene wissenschaftliche Veröffentlichungen, Hospitationen oder Weiterbildungskurse, die inzwischen zum Teil auch online absolviert werden können. Wichtig ist nur, dass das jeweilige Fortbildungsangebot von der Landesärztekammer anerkannt und zertifiziert ist und mit einer Punktzahl bewertet wurde. Diese Punktzahl wird dem Arzt bei erfolgreicher Teilnahme auf seinem Fortbildungskonto gutgeschrieben. Um seine Fortbildungspflicht zu erfüllen, muss man innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte sammeln.

Fortbildungskurse bieten z.B. die Landesärztekammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), Ärzteverbände oder auch Pharmaunternehmen an. Der Deutsche Hausärzteverband hat mit dem IhF (Institut für hausärztliche Fortbildung) ein eigenes Fortbildungsinstitut ins Leben gerufen, das speziell auf die hausärztlichen Belange zugeschnittene und pharmaunabhängige Veranstaltungen anbietet.

In Baden-Württemberg besteht ein dichtes, flächendeckendes Angebot an hausärztlichen Fortbildungen über die sogenannten “Stammtische” und die regelmäßigen Qualitätszirkel im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV).

Weitere Informationen zum Fortbildungsangebot
Erfahre mehr über das Fortbildungsangebot des Hausärzteverbands Baden-Württemberg.

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