29. August 2020

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

iStock/humonia


Wie viel Geld bekomme ich für welche Behandlung?

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist ein Gebührenverzeichnis, das zur Abrechnung von ambulanten Leistungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)eingesetzt wird. Der EBM wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss vereinbart.

Die im EBM erfassten Leistungen sind in hausärztliche, fachärztliche und gemeinsam abrechnungsfähige Leistungen unterteilt - auch sind im EBM alle Leistungen inhaltlich definiert. Der Wert einer Leistung wird als Punktzahl ausgewiesen. Die KV und die gesetzlichen Krankenkassen vereinbaren auf regionaler Ebene, welcher Eurobetrag einem Punkt entspricht. So können unterschiedliche Kosten- und Versorgungsstrukturen in den verschiedenen Regionen berücksichtigt werden. Als Anhaltspunkt für die regionalen Verhandlungen legt der Bewertungsausschuss (BA) auf Bundesebene einen Orientierungswert fest.

Der BA prüft in regelmäßigen Abständen, ob die Leistungsbeschreibungen und Bewertungen im EBM noch aktuell sind oder reformiert werden müssen.


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