30. August 2020

Delegation ärztliche Leistungen

iStock/AlexRaths


Muss ich als Arzt alle Behandlungsschritte selbst durchführen oder kann ich mir helfen lassen?

Die Behandlung eines Patienten muss nicht zwangsläufig nur durch Ärzte erfolgen, auch nicht-ärztliche Gesundheitsberufe dürfen daran mitwirken. So können Medizinische Fachangestellte (MFA) z. B. bestimmte Hausbesuche übernehmen, Verbände wechseln oder den Blutdruck messen. Welche Routineaufgaben an nicht-ärztliche Personen delegiert werden können, haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Vereinbarung definiert. Durch diese Regelung können niedergelassene Ärzte von einigen Routinetätigkeiten entlastet werden.

In Baden-Württemberg können ärztliche Leistungen an sogenannte VERAHs, “Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis”, delegiert werden. In anderen Bundesländern existieren vergleichbare Modelle.

Weitere Informationen zur VERAH
Erfahre mehr über die Aufgaben einer VERAH in der Hausarztpraxis.

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