18. Oktober 2020

Zulassung

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Was muss ich tun, wenn ich Vertragsarzt werden möchte?

Wer sich als Arzt in Deutschland niederlassen möchte, braucht eine Zulassung als Vertragsarzt von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Erst dann ist man überhaupt berechtigt, gesetzlich versicherte Patienten in der ambulanten Versorgung zu behandeln.

Ob man als Vertragsarzt zugelassen wird, entscheiden die zuständigen (regionalen) Zulassungsausschüsse. Darin sitzen sowohl Vertreter der zuständigen KV als auch Vertreter der Krankenkassen. In Baden-Württemberg gibt es beispielsweise vier Zulassungsausschüsse – einen für jeden Zulassungsbezirk. Die Zulassungsbezirke entsprechen den vier Regierungsbezirken Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen. Die Zulassungsausschüsse sind bei ihren Entscheidungen an die Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) und die Zulassungsverordnung gebunden. Sie beschließen mit einfacher Stimmenmehrheit.

Um die Zulassung als Vertragsarzt beantragen zu können, muss man in ein Arztregister eingetragen sein. Arztregister werden für jeden Zulassungsbezirk von der zuständigen KV geführt. Um in ein Arztregister eingetragen werden zu können, muss man eine Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung in einem medizinischen Fachgebiet vorweisen.

Nicht zwingend erforderlich – aber sehr sinnvoll – ist es, sich nach der Eintragung in das Arztregister bei der zuständigen KV auf eine Warteliste im angestrebten Fachgebiet setzen zu lassen, um Wartezeiten zu sammeln. Diese werden bei der Vergabe eines Arztsitzes berücksichtigt.

Um die Zulassung zu beantragen, muss man außerdem schon wissen, wo man künftig praktizieren will und seinen Vertragsarztsitz angeben. Dabei kann man sich zwischen einer Praxisgründung und einer Praxisübernahme entscheiden.

Ist man in ein Arztregister aufgenommen worden und hat einen Praxisstandort gefunden, kann man schließlich einen Antrag auf Zulassung beim örtlichen Zulassungsausschuss stellen. Für die Zulassung ist nicht nur die berufliche Eignung entscheidend, sondern auch das Alter, die familiäre Situation und die Berufserfahrung des Antragstellers.


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