30. Juni 2022

Elektronische Patientenakte (ePA)

iStock/metamorworks

In der elektronischen Patientenakte (ePA) sind alle relevanten Informationen über die Gesundheit und Krankheit eines Patienten enthalten. Ziel dieser Einführung ist es, Diagnosen, Behandlungen und Therapien zu optimieren, zeiteffizient und zielorientiert zu arbeiten und patientenfreundlich zu handeln. Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte ihrer Krankenkassen erhalten. Gespeichert werden unter anderem medizinische Befunde, bereits durchgeführte Untersuchungen und Behandlungen sowie der Medikamentenplan eines Patienten und seine Vorerkrankungen oder Allergien. Um eine möglichst vollständige ePA zu haben, ist das Sammeln von Patientendaten aus Praxis- und Krankenhausaufenthalten vorteilhaft.

 

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