Telefon-AU bis Ende März 2023 verlängert
Der G-BA verlängert seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März 2023. Der Hausärzteverband fordert eine dauerhafte Lösung.
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Mit Inkrafttreten der geänderten Corona-Verordnung zum 31. Januar 2023 fällt die Maskenpflicht für das Personal in Arztpraxen, aber nicht für die Patient:innen. Praxisschild zum Download
Beim 2. Festival der Allgemeinmedizin am 16.11.2022 können sich Medizinstudierende online über das Leben als Hausärzt:in informieren.
Hausärzt:innen können ab sofort ihren Patient:innen das Medikament Paxlovid® zur Behandlung von COVID-19 geben. Abrechenbar bis 07.04.2023
Die KBV stellt Arztpraxen hilfreiche Materialien für die Kommunikation der Grippenschutzimpfung bereit.
Finden Sie hier unser auf die Hausarztpraxis zugeschnittenes Fortbildungsprogramm für das ganze Praxisteam.
Melden Sie sich jetzt zu den zwei Berufspolitischen Diskussionen und Fortbildungen am 24. und 25. März 2023 an.
Jetzt Mitglied im Hausärzteverband Baden-Württemberg werden und von vielen Vorteilen profitieren.
Der Hausarzt steht im Zentrum der Gesundheitsversorgung und seine Rolle wird in der HZV gestärkt.
Die HZV wird in Pauschalen vergütet, daher ist die Abrechnung unkompliziert und das Einkommen planbar.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass HZV Patienten nachweislich besser versorgt sind.