BERLIN (fst).
Im Streit um die Abrechnung von Daten aus Einzelverträgen
hat die KBV vor Gericht eine Schlappe erlitten. Das Landgericht Hamburg
hat der KBV in einer Einstweiligen Verfügung untersagt, weiter zu
behaupten, private Abrechnungsstellen böten nicht die gleiche
Datensicherheit wie KVen. Geklagt hatte die Hausärztliche
Vertragsgemeinschaft (HÄVG), bei der etwa die Daten des
AOK-Hausarztvertrags in Baden-Württemberg abgerechnet werden.
"Wir
werden Widerspruch einlegen", sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl der
"Ärzte Zeitung". Die KBV sei "erstaunt", dass das Gericht den Beschluss
ohne Anhörung gefasst habe. Der Rechtsstreit ist nur eine Facette des
aktuellen Machtkampfs zwischen Hausärzteverband und dem KV-System. Die
Hausärzte plädieren für eine Klarstellung im Paragrafen 73 b SGB V mit
dem Ziel, dass privatwirtschaftliche Datenzentren das
Abrechnungsverfahren der Verträge managen dürfen. Bislang wehrt sich
die Union im Bundestag gegen den Vorstoß. "Doch der Druck wird
zunehmend stärker", heißt es in einem Schreiben von KBV-Chef Dr.
Andreas Köhler an alle KV-Vorstände, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
Die KV-Spitzen sollten bei Landesgesundheitsministern und
Ministerpräsidenten vorstellig werden und dort "Bedenken gegen die
Einschaltung privater Abrechnungszentren vortragen". Köhler hat sich am
18. Mai mit gleichem Tenor auch direkt an Bundeskanzlerin Angela Merkel
gewandt.

