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KBV kassiert Maulkorb im Datenstreit

BERLIN (fst).

Im Streit um die Abrechnung von Daten aus Einzelverträgen hat die KBV vor Gericht eine Schlappe erlitten. Das Landgericht Hamburg hat der KBV in einer Einstweiligen Verfügung untersagt, weiter zu behaupten, private Abrechnungsstellen böten nicht die gleiche Datensicherheit wie KVen. Geklagt hatte die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG), bei der etwa die Daten des AOK-Hausarztvertrags in Baden-Württemberg abgerechnet werden.

"Wir werden Widerspruch einlegen", sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl der "Ärzte Zeitung". Die KBV sei "erstaunt", dass das Gericht den Beschluss ohne Anhörung gefasst habe. Der Rechtsstreit ist nur eine Facette des aktuellen Machtkampfs zwischen Hausärzteverband und dem KV-System. Die Hausärzte plädieren für eine Klarstellung im Paragrafen 73 b SGB V mit dem Ziel, dass privatwirtschaftliche Datenzentren das Abrechnungsverfahren der Verträge managen dürfen. Bislang wehrt sich die Union im Bundestag gegen den Vorstoß. "Doch der Druck wird zunehmend stärker", heißt es in einem Schreiben von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler an alle KV-Vorstände, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Die KV-Spitzen sollten bei Landesgesundheitsministern und Ministerpräsidenten vorstellig werden und dort "Bedenken gegen die Einschaltung privater Abrechnungszentren vortragen". Köhler hat sich am 18. Mai mit gleichem Tenor auch direkt an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt.